Berlin:

Beispiele vorbildlicher Bürger*innenbeteiligung gesucht

Zweiter Durchgang des Wettbewerbs „Ausgezeichnet“ startet Anfang
September

Ab dem 1. September 2019 suchen das Bundesumweltministerium und das
Umweltbundesamt wieder deutschlandweit nach Beispielen erfolgreicher
Bürger*innenbeteiligung. Der Wettbewerb „Ausgezeichnet! – Wettbewerb
für vorbildliche Bürgerbeteiligung“ richtet sich in diesem Jahr an
Verwaltungen und öffentliche Unternehmen, die Bürger*innenbeteiligung
erfolgreich verstetigt haben. Wettbewerbsbeiträge können bis zum 15.
Oktober 2019 eingereicht werden.

Der Wettbewerb soll dazu beitragen, vorbildhafte Beteiligungsprozesse von
Bürger*innen sichtbar zu machen und die Qualität politischer
Lösungsfindungsprozesse weiter zu steigern. Der Wettbewerb richtet sich an
Verwaltungen und öffentliche Unternehmen, die Bürger*innenbeteiligungen
im Themenbereich des Bundesumweltministeriums institutionalisiert haben und
Beispiele für gelungene partizipative Praxis bieten. Die
Wettbewerbsbeiträge sollen als dauerhafte Prozesse angelegt sein, in denen
Leitbilder erarbeitet, konkrete Maßnahmen zu umweltpolitischen
Problemstellungen formuliert oder Gesetzgebungsverfahren mitgestaltet
werden können. Im letzten Jahr wurde beispielsweise das Ministerium für
Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg
für seine Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung am integrierten
Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg (IEKK) ausgezeichnet.
Ein weiteres Beispiel ist die Stadt Gunzenhausen, die sich in einem
Bürgerbeteiligungsverfahren dazu entschied, die Altmühl wieder in ihr
ursprüngliches Flussbett zu verlegen, um eine für alle Bewohner*innen
akzeptable Lösung für den Hochwasserschutz zu finden. Dadurch wurde
gleichzeitig ein naturnaher Erholungs- und Freizeitraum geschaffen.

Unterschieden nach Akteursgruppen gliedert sich der Wettbewerb in die drei
Kategorien „Verwaltung“ „öffentliche Unternehmen“ und
„Bürgerinnen und Bürger“. Wettbewerbsbeiträge können bis zum 15.
Oktober 2019 eingereicht werden.

Die Einreichungen werden von einer interdisziplinären Jury in zwei
Auswahlrunden bewertet, die sich aus Expert*innen,, Bürger*innen sowie
Pat*innen aus den Gewinner-Projekten des letztjährigen Wettbewerbs
zusammensetzt. Unterstützt wird die Expert*innenenjury von einer
Bürger*innenjury. Bürger*innen sind zudem eingeladen, aus ihrer Sicht
vorbildliche Bürgerbeteiligungsprozesse für die Teilnahme am Wettbewerb
zu nominieren.

Zusätzlich zu den drei genannten Kategorien kann die Jury zwei
Sonderpreise in den Kategorien „Innovation“ und „Kooperation“
vergeben. Die Gewinner*innen werden im Februar 2020 im Rahmen einer
hochkarätig besetzten Fachtagung ausgezeichnet werden.

Die Expert*innenjury setzt sich wie folgt zusammen:

• Prof. Dr. Moreen Heine, Universität zu Lübeck

• Prof. Dr. Hans Lietzmann, Bergische Universität Wuppertal

• Prof. Dr. Ines Mergel, Universität Konstanz

• Prof. Dr. Patrizia Nanz, IASS Potsdam

• Prof. Dr. Jens Newig, Leuphana Universität Lüneburg

• Hanns-Jörg Sippel, Stiftung Mitarbeit

• Jörg Sommer, Deutsche Umweltstiftung

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter:
www.vorbildliche-buergerbeteiligung.de

Quelle: bmu.bund.de

Von redaktion