Berlin:

Abfallvermeidung

Schulze: “Das bloße Vernichten neuwertiger Ware wollen wir
unterbinden“

Bundesumweltministerin legt ihren Entwurf zur Novelle des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes vor

Das Bundesumweltministerium will den Trend zum Wegwerfen funktions- und
gebrauchsfähiger Ware stoppen. Dazu soll eine Änderung des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfolgen, das aufgrund der Umsetzung der
Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht novelliert werden muss Für den
Umgang mit Retour- und Überhangware soll zukünftig eine Obhutspflicht
gelten. Den Entwurf dazu legt das BMU nun den Ländern und den zuständigen
Verbänden zur Kommentierung vor. Mit der Novelle sollen wichtige
Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Verbesserung des
Ressourcenschutzes festgelegt werden, u.a. durch mehr Abfallvermeidung und
neue Vorschriften zur Getrenntsammlung von Abfällen, um die höheren
Recyclingquoten erreichen zu können, die in der 2018 geänderten
Abfallrahmenrichtlinie festgelegt sind. Vorgesehen sind auch Änderungen
bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand. Außerdem soll der Einsatz
von Kunststoff- Rezyklaten vorgeschrieben werden können.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Das Konsumkarussell dreht sich
heute immer schneller. Wir haben neue Anbieter, neue Händlerstrukturen und
mehr Retourware. Das führt dazu, dass immer mehr Waren vernichtet werden,
die eigentlich noch gebrauchsfähig sind. Wir beobachten, dass es zu mehr
Warenvernichtung sowohl im Online-Handel als auch im stationären Handel
kommt. Schätzungen zufolge sollen jährlich Waren im Wert von mehreren
Milliarden vernichtet werden. Das ist eine unnötige
Ressourcenverschwendung. Neuwertige Ware vernichten, weil gerade die Saison
vorbei ist, oder Luxusartikel zerstören, damit ihr Preis möglichst hoch
bleibt – diese Praktiken wollen wir beenden. So lange neue Produkte voll
funktionsfähig sind, sollen sie weiter genutzt werden.“

Die Novelle soll Händler auf das Prinzip der Obhutspflicht gegenüber
ihrer Ware verpflichten. Diesem kommen sie nach, wenn sie beispielsweise
den Transport und die Aufbewahrung neuer Waren so gestalten, dass diese
lange gebrauchstauglich bleiben. Die Obhutspflicht soll ebenso bewirken,
die Produktion von vornherein stärker an der Nachfrage auszurichten, um
Überhänge bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Erst nachdem die Nutzung eines Produkts oder dessen Verkauf oder Spende
technisch oder rechtlich nicht mehr möglich (z.B. Gesundheitsgefahr) oder
wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist, soll als Ultima Ratio das Produkt
als Abfall verwertet werden können – d.h. Recycling gemäß der geltenden
Abfallhierarchie.

Das Bundesumweltministerium wird parallel zum Gesetzgebungsverfahren
Eckpunkte für entsprechende Maßnahmen zur Obhutspflicht (Bereich Retouren
und Warenüberhänge) erarbeiten, die auch Gegenstand einer Verordnung
werden können. Dabei wird es zunächst um Transparenz über die Menge an
vernichteten Waren gehen. Dazu wird es auch Gespräche mit den
Handelsverbänden, Online-Händlern, Drittverwertern und anderen Akteuren
geben.

Schulze: „In einem ersten Schritt müssen die Händler die nötige
Transparenz schaffen. Ziel ist: Wenn die Vernichtung von Ware nicht
vermieden werden kann, müssen die Händler dies künftig dokumentieren.“

Weitere Regeln der Novelle betreffen das Kunststoffrecycling und
Kunststoff-Rezyklate. Diese sollen vermehrt eingesetzt werden. Die
öffentliche Beschaffung soll dabei ein Vorreiter werden und den Absatz
abfallarmer und recyclingfreundlicher Erzeugnisse fördern.

Weitere Informationen

Der Entwurf des BMU zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:
https://www.bmu.de/presseverteiler/lt.php?tid=0O2hXaTWbJixa5SfdLYPZiz2YQ6x7ZSYj+v58btGJm6BuBNZyf+roKSsg41K6FIQ

 

Quelle: bmu.bund.de

Von redaktion