München:
Altmaier: „Wir wollen die Verbraucherrechte stärken und die Qualität von Postdienstleistungen
verbessern.“
Bundeswirtschaftsminister veröffentlicht Eckpunkte für zukünftiges Postgesetz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute Eckpunkte für eine Überarbeitung des
Postrechts vorgelegt. Mit dem Eckpunktepapier will das Bundeswirtschaftsministerium das Postrecht
modernisieren und die Verbraucherrechte stärken. Auf Basis der Eckpunkte und der nun folgenden
Konsultationen soll bis Ende des Jahres ein Referentenentwurf zur Novelle des Postgesetzes
vorgelegt werden.
Bundesminister Altmaier: „Mit den Eckpunkten machen wir den ersten Schritt zur Novellierung des
Postgesetzes. Wir wollen sicherstellen, dass auch in Zeiten der Digitalisierung weiterhin eine gute
Versorgung mit Postdienstleistungen in den Städten und auf dem Land gewährleistet ist. Darüber
hinaus wollen wir die Rechte der Verbraucher stärken und die Qualität der Postdienstleistungen
verbessern. Angesichts der Zunahme von Beschwerden in den letzten Jahren sehen die Eckpunkte
konkret vor, die Befugnisse der Bundesnetzagentur auszuweiten. Die Bundesnetzagentur soll künftig
als starke Verbraucherschutzbehörde im Postbereich agieren können.“
Die Bundesnetzagentur hat in den letzten Jahren sowohl im Brief- als auch im Paketbereich deutlich
steigende Beschwerdezahlen verzeichnet. Um der wachsenden Unzufriedenheit zu begegnen, sehen die
Eckpunkte eine Reihe von Vorschlägen vor, die zu einer höheren Qualität beitragen sollen. Zukünftig
soll die Behörde nicht nur Vorgaben für die Beschwerdeverfahren der Postdienstleister machen
können, sondern die Dienstleister sollen auch zu einer Teilnahme am Schlichtungsverfahren vor der
Bundesnetzagentur verpflichtet werden. Bei erheblichen Verstößen gegen Qualitätsvorgaben könnten
zukünftig Bußgelder drohen. Gleichzeitig will das Ministerium prüfen, ob Verbrauchern effektivere
Rechte eingeräumt werden können, unabhängig davon, ob sie Absender oder Empfänger einer Sendung
sind.
Einen weiteren Schwerpunkt der Eckpunkte bildet das Thema Wettbewerbsförderung. Mehr als zehn Jahre
nach der vollständigen Liberalisierung der Postmärkte hat sich der Wettbewerb in einigen Bereichen
nicht in dem Maße entwickelt, wie es aus Nutzersicht wünschenswert wäre. Deshalb schlägt das
Bundeswirtschaftsministerium vor, die Marktregulierung effektiver auszugestalten. Die Eckpunkte
sehen daher vor, der Bundesnetzagentur effektivere Instrumente zu geben, um die
Wettbewerbsentwicklung zu unterstützen. So sollen unter anderem die Möglichkeiten der
Bundesnetzagentur verbessert werden, missbräuchliche Preise in wettbewerbsintensiven Bereichen zu
erkennen und zu unterbinden.
Mit den Eckpunkten zielt das Bundeswirtschaftsministerium auf die erste umfassende Überprüfung des
Postrechtsrahmens seit über 20 Jahren.
Die Postmärkte haben sich in dieser Zeit insbesondere durch die Digitalisierung deutlich verändert.
So muss sich etwa der Brief seit Jahren gegenüber der digitalen Konkurrenz behaupten, wodurch ein
kontinuierlicher Sendungsmengenrückgang zu verzeichnen ist. Demgegenüber haben die Paketmärkte von
der Digitalisierung stark profitiert. Der zunehmende Onlinehandel hat zu einem deutlichen
Mengenwachstum geführt. Diese Entwicklungen müssen in einem neuen Postrechtsrahmen Berücksichtigung
finden.
Die Eckpunkte werden nun in einem nächsten Schritt mit den Ressorts der Bundesregierung sowie mit
Ländern und Verbänden konsultiert.
Die Eckpunkte sind abrufbar.
Quelle: bmwi.bund.de