München:
Bayerns Justizminister Eisenreich: „Bremsen des Mietpreisanstiegs ist wichtiges Anliegen / Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen notwendig / Fünfjähriger Mietendeckel für den freien Wohnungsmarkt durch Landesgesetz ist verfassungswidrig“
Der Berliner Senat hat heute Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz beschlossen. Kernforderung ist der sogenannte Mietendeckel. Bayerns Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich hierzu: „Ein Landesgesetz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für fünf Jahre deckelt, ist verfassungswidrig – in Berlin genauso wie in Bayern. Denn die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund und nicht bei den Ländern.“
Eisenreich weiter: „Die vor allem in Ballungsräumen hohen und steigenden Mieten sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Eine Begrenzung des Mietpreisanstiegs in Ballungsräumen ist auch für mich ein wichtiges Anliegen. Mit einem Mietendeckel im Landesrecht kommt man hier aber nicht weiter. Der Bund hat das Mietpreisrecht, insbesondere mit der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze, bereits abschließend geregelt. Daher ist es nicht seriös, den Bürgerinnen und Bürgern vorzumachen, dass man das Problem der Mietpreissteigerung durch einen Mietendeckel im Landesrecht lösen kann.“
Die Berliner Eckpunkte suggerieren eine Möglichkeit, den Mietendeckel über das öffentliche Recht einführen zu können. „Der Mietendeckel betrifft ein rein privatrechtliches Verhältnis, nämlich das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter“, so der Justizminister. „Allein die Behauptung einer öffentlich-rechtlichen Regelung macht den Mietpreis nicht zu einer öffentlich-rechtlichen Materie.“
Eisenreich weiter: „Aber auch unabhängig von der fehlenden Gesetzgebungskompetenz halte ich es für fraglich, ob der mit einem fünfjährigen Mietendeckel verbundene Eingriff ins Eigentumsgrundrecht verhältnismäßig ist. Und was auch nicht übersehen werden darf: Ein Mietendeckel, der unterschiedslos für alle Mietverhältnisse auf dem freien Markt gilt, benachteiligt gerade die Vermieter, die bislang nur geringe, sozialverträgliche Mieten verlangt haben. Das ist mit dem Gleichheitsgebot nicht zu vereinbaren.“
Bayerns Justizminister abschließend: „Wohnraum muss bezahlbar sein. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. Das Mietrecht kann nur ein Teil der Lösung sein. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen.“
Hintergrund:
Die Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz, die heute vom Berliner Senat beschlossen wurden, sehen als Kernforderung einen durch Landesgesetz festgelegten Mietenstopp vor. Danach sollen Mieten für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern für fünf Jahre nicht erhöht werden dürfen Eine solche Regelung – der Mietendeckel für fünf Jahre – ist mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes verfassungswidrig. Der Bund hat unter anderem mit den Vorschriften zur Mietpreisbremse und zur Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen erschöpfende Regelungen zur Miethöhe erlassen und damit in diesem Bereich von seiner Gesetzgebungskompetenz abschließend Gebrauch gemacht. Den Ländern sind daher Regelungen hierzu verwehrt. Zu diesem Ergebnis kommt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.
Dasselbe gilt für Bayern. In München hat der DMB Mieterverein München e.V. ein Volksbegehren „Uns glangt’s! Mieten-Stopp in Bayern!“ auf den Weg gebracht. Zentrale Forderung ist, die Bestandsmieten in Bayern für einen befristeten Zeitraum wie etwa fünf Jahre lang einzufrieren. Der Gesetzesentwurf für dieses bayerische Volksbegehren liegt zwar noch nicht vor. Für die Bewertung der Kernforderung ist dies aber auch nicht nötig. Hinsichtlich der zentralen Forderung ist bereits jetzt festzustellen, dass eine solche Regelung mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes verfassungswidrig ist.
Quelle:stmj.bayern.de