Berlin:
Letzte Änderungen: Allgemeine Reiseinformationen (Besondere Verhaltenshinweise) Besondere strafrechtliche Vorschriften
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität Die Kriminalitätsrate in Brunei Darussalam ist niedrig. Reisende sollten die übliche Vorsicht gegen Kleinkriminalität walten lassen.
Naturkatastrophen Brunei Darussalam liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum https://www.gfz-potsdam.de/medien-kommunikation/infothek/merkblaetter/.
Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste http://elefand.diplo.de/ einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis/1796970 zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur/Straßenverkehr Es stehen Mietwagen, Taxis und Busverbindungen zur Verfügung. Es herrscht Linksverkehr.
Führerschein Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise Das Sultanat Brunei Darussalam ist eine islamisch-malaiische Monarchie, seine Gesetze entsprechen einer zunehmend konservativen islamischen Wertevorstellung. Die Kritik an der islamischen Religion oder am Sultan (und seinen Familienangehörigen) als Privatperson wie auch als obersten Religionsführer des Landes stellt ein erhebliches Vergehen dar. Es empfiehlt sich unbedingt, auch bei kurzfristigen Aufenthalten, den landesüblichen Ethik- und Moralkodex in Bezug auf Kleidung, Verhalten, striktes Alkoholverbot in der Öffentlichkeit und weitgehendes Rauchverbot, vor allem in der Nähe von öffentlichen Gebäuden, zu beachten. Dies bedeutet auch Zurückhaltung im gegenseitigen Umgang und eher „konservative“ Kleidung, insbesondere müssen Schultern, Knie und Dekolletés bedeckt sein. Auch Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. Auf gelbe Kleidungsstücke sollte verzichtet werden, da die Farbe dem Sultan vorbehalten ist. Seit dem 3. April 2019 werden Verschärfungen im Scharia-Strafrecht umgesetzt, die parallel zum „Common Law“ gelten, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften. Reisenden wird ausdrücklich empfohlen, sich mit den landesspezifischen Gesetzen vertraut zu machen. Den Gesetzestext stellt der bruneiische Generalstaatsanwalt http://www.agc.gov.bn zur Verfügung.
Ramadan Während des Fastenmonats Ramadan ist auch für Nicht-Muslime das Essen, Trinken und Rauchen tagsüber untersagt, aber in privaten Räumen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit möglich. Zuwiderhandlung kann mit Geldstrafe bis zu 4.000,- Brunei Dollar oder/und mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Brunei Dollar (BND). Kreditkarten werden weitgehend als Zahlungsmittel akzeptiert, die Abhebung von Bargeld an Geldautomaten ist mit Kredit- und Bankkarten vielerorts möglich. Der Umtausch von Euro ist problemlos möglich.
Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944 achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nein, Anerkennung nur für Flughafentransit
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Brunei zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken kein Visum, wenn die Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht überschreitet.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich, für hohe Summen besteht Deklarierungspflicht. Die entsprechenden Deklarierungsvorschriften auf den Einreisekarten sind zu beachten.
Für Alkohol gibt es eine Einfuhrbeschränkung für Nicht-Muslime über 17 Jahre von Alkohol auf zwei Flaschen Wein oder zwei Flaschen höherprozentige Getränke sowie zwölf Dosen Bier pro Person. Muslime dürfen keinen Alkohol einführen. Zwischen einer erneuten Einfuhr der o.g. Getränke müssen mindestens 48 Stunden liegen. Die Ware ist bei der Einreise zu deklarieren. Die Zollbescheinigung sollte man wegen möglicher späterer Inspektionen vorhalten, um sich nicht dem Verdacht der illegalen Einfuhr auszusetzen.
Bei exotischen Souvenirs ist Vorsicht geboten. Reisende sollten sich bereits vor Antritt ihrer Reise darüber informieren, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht ausgeführt werden dürfen. Viele Reiseandenken unterliegen strengen Ein- und Ausfuhrregeln.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das Sultanat Brunei Darussalam hat am 3. April 2019 Verschärfungen im Scharia-Strafrecht umgesetzt. Es gilt parallel zu einem Strafrecht nach englischem Vorbild („Common Law“). Diese drastische Verschärfung sieht u.a. harte Körperstrafen vor, bis hin zur Amputation von Gliedmaßen und der Todesstrafe durch Steinigung. Zahlreiche Straftatbestände im bruneiischen Scharia-Recht betreffen auch Nicht-Muslime. Unabhängig von Nationalität oder Religionszugehörigkeit der Person kann seit dem 3. April 2019 für die folgenden, im Sharia Penal Code (SPC) benannten Straftatbestände, die Todesstrafe durch Steinigung verhängt werden:
• Homosexuelles Verhalten, auch im Privatleben, wenn einer der Beteiligten Muslim oder Muslima ist
• Ehebruch
• Vergewaltigung und Mord
• Missachtung des Koran, des Propheten Mohammed oder der Worte des Propheten Mohammed
Diebstahl kann unter dem SPC mit der Amputation von Gliedmaßen bestraft werden. Bisher ist nicht bekannt, mit welchem Verfahren zukünftige Fälle dem einen („Common Law“) oder dem anderen Rechtssystem („Sharia Penal Code“) zugeordnet werden sollen.
Sexuelle Handlungen zwischen nicht verheirateten Personen und Prostitution stehen in Brunei unter Strafe. Die Einfuhr und der Besitz von pornographischem Material sind strikt verboten.
Es wird auf die eindringlichen Warnungen der Behörden vor Konsum, Erwerb, Besitz, Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art hingewiesen. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Schon der Besitz relativ geringer Drogenmengen führt – ebenso wie der Besitz von Waffen – zu langjährigen Freiheitsstrafen mit harten Haftbedingungen bis hin zur Todesstrafe.
Einfuhr und Besitz von Waffen ist verboten und wird mit hohen Freiheitsstrafen und sogar mit Todesstrafe geahndet.
Illegaler Aufenthalt kann mit Prügelstrafen geahndet werden.
Reisenden sollten sich mit den landesspezifischen Gesetzen vertraut machen, die der bruneiische Generalstaatsanwalt http://www.agc.gov.bn/ zur Verfügung stellt.
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.
Impfschutz Eine gültige Gelbfieberimpfung wird von allen Reisenden, die älter sind als 1 Jahr, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt, auch, wenn sie in diesem Land nur im Transit waren, siehe www.who.int https://www.who.int/ith/ith-country-list.pdf?ua=1. Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts http://www.rki.de/ für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose). Als Reiseimpfung Hepatitis A, bei längeren Aufenthalten und besonderen Risiken (insbesondere bei Aufenthalten im Hinterland) auch die Impfungen gegen Hepatitis B, ggf. Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.
Dengue-Fieber Die Übertragung von Dengue-Fieber ist ganzjährig möglich. Dengue-Fieber wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolgen auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine reisemedizinisch etablierte Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).
Zika-Virus-Infektion Zika-Virus-Infektionen wurden bisher nicht berichtet, allerdings aus dem unmittelbar benachbarten Malaysia auch in Grenznähe zu Brunei.
Japanische Enzephalitis Seit Oktober 2013 wurden vereinzelte Fälle von Japanischer Enzephalitis berichtet. Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig.
Malaria Bei Reisen in das Hinterland mit tropischem Regenwald besteht ein geringes Risiko einer Malariaerkrankung. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Malaria kann noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) evtl. eine sog. „Standby – Notfallselbstbehandlung“ sinnvoll. Für die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Artemether/Lumefantrin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden: • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden) • tagsüber (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen
Durchfallerkrankungen, Hygiene Durchfallerkrankungen treten auch in Brunei Darussalam gelegentlich auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Vereinzelte Cholerafälle treten vor allem in der Regenzeit auf und sind durch entsprechende Hygiene ebenfalls vermeidbar.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Tollwut Tollwuterkrankungen treten in Brunei in seltenen Fällen auf. Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung.
Influenza Influenzainfektionen sind während der Regenzeiten häufiger, seit 2009 hat sich im ganzen Land auch die Neue Influenza A/H1N1 verbreitet.
Medizinische Versorgung Die medizinische Infrastruktur im Lande bietet eine gut strukturierte stationäre Versorgung und Notfallversorgung durch Ärzte, die überwiegend aus anderen asiatischen Ländern zugezogen sind. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org http://www.dtg.org/.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bruneidarussalam-node
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort. Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen. Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden. Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen. Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen: Krisenvorsorgeliste https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action
Denken Sie an Ihre Reisekrankenversicherung!
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren. Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Reisemedizinische Hinweise
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten: Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/tropenkrankheiten/199318
Vorsicht bei exotischen Souvenirs
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig! Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt – viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
FAQ
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/-/606106
Quelle: auswaertiges-amt.de