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Dominikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität Die Kriminalitätsrate in der Dominikanischen Republik ist hoch. Sowohl in Santo Domingo als auch in den Touristengebieten der Nordküste gibt es einen Anstieg der Gewaltkriminalität. Der Besitz und Einsatz von Schusswaffen sind verbreitet. Auch ausländische Touristen und im Land lebende Deutsche sind unter den Opfern bewaffneter Überfälle. In Touristenzentren sind ausländische Reisende in Ferienunterkünften und im Verkehr auch gezielt Opfer von Übergriffen geworden. In abgelegenen Gegenden – dazu gehören auch einsame Strände – ist erhöhte Vorsicht geboten. Dunkle Straßen und unsichere Wohngegenden sollten gemieden und Armenviertel nur in Begleitung Ortskundiger betreten werden. Betroffen sind sowohl Fußgänger als auch Autofahrer, z. B. im Stau oder vor einer roten Ampel stehend. Die Überfälle ereignen sich selbst in der Hauptverkehrszeit und an belebten Hauptverkehrsstraßen. Fenster und Türen des Autos sollten während der gesamten Fahrt verriegelt und Wertgegenstände von außen nicht sichtbar sein. Es wird empfohlen, nicht bei Straßenverkäufern aus dem Auto heraus zu kaufen und auf offener Straße keinen Schmuck oder Mobiltelefone zu zeigen. Bei einem Überfall sollten keine Gegenwehr geleistet und Wertgegenstände widerstandslos herausgegeben werden. Das Geschehen auf der Straße sollte aufmerksam verfolgt und insbesondere bei größeren Menschenansammlungen wie in Märkten, auf Busbahnhöfen, während Busfahrten oder in Tanzlokalen auf Geldbörsen und Wertsachen geachtet werden. Reisende sollten Abhebungen von Geldautomaten vorwiegend in geschützten Räumen – etwa bei einer Bank innerhalb eines belebten Einkaufszentrums – vornehmen, außerhalb der Geschäftszeiten keine größere Menge Bargeld abheben und sich beim Abheben nicht beobachten lassen. Im Grenzgebiet zu Haiti ist es zuletzt zu einer Häufung von bewaffneten Raubüberfällen auf Kraftfahrzeuge gekommen. Ausflüge sollten nur mit ansässigen renommierten Touristikunternehmen mit Versicherungsschutz durchgeführt werden. Es wird dringend dazu geraten, Wertgegenstände, Reisepässe und große Mengen Bargeld im Hotelsafe in der Unterkunft zu lassen und wichtige Dokumente wie Flugschein, Reisepass und Führerschein nur in Fotokopie mitzuführen. Bei Übergabe von Wertgegenständen an Hotelsafes ist in manchen Fällen die Anfertigung einer detaillierten Übergabeliste mit unterschriftlicher Bestätigung der Hotelleitung zu empfehlen. Die Rechtsverhältnisse im Verlustfall sollten unter Zeugen vor Übergabe geklärt werden. In öffentlichen Bars, Discos und hotelinternen Clubs sollten Getränke nie aus den Augen gelassen werden, um zu vermeiden, dass narkotisierend wirkende K.-o.-Tropfen untergemischt werden. Dominikaner setzen im Konfliktfall teilweise Handfeuerwaffen als Drohmittel ein. Generell sollte daher bei Meinungsverschiedenheiten oder bei Konflikten aggressives Auftreten vermieden werden.
Naturkatastrophen In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Reisende in die Dominikanische Republik in dieser Zeit müssen mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen rechnen und werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/-/200794 zu beachten. Das dominikanische Krisenreaktionszentrum COE (Centro de Operaciones de Emergencias) http://www.coe.gob.do/ bietet eine App („AlertaCOE“) mit aktuellen Informationen zu Gefährdungslagen den einzelnen Provinzen an. Die Dominikanische Republik liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum https://www.gfz-potsdam.de/medien-kommunikation/infothek/merkblaetter/..
Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste http://elefand.diplo.de/ einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis/1796970 zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Sprache Die Landessprache ist Spanisch. In den Hotels und Gebieten mit hohem Touristenaufkommen ist eine Verständigung auf Englisch (mit Einschränkungen), seltener auf Deutsch, möglich.
Infrastruktur/Straßenverkehr Züge für den Personenverkehr gibt es nicht. Das Straßennetz zwischen den verschiedenen Touristenzentren ist gut ausgebaut. Von Santo Domingo aus sind andere Regionen gut mit Fernbussen erreichbar. Abseits der Hauptstraßen sind aber oftmals nur Geländewagen geeignete Fortbewegungsmittel. Straßenschäden, u.a. als Folge von Überschwemmungen, sind häufig. Die Dominikanische Republik gehört weltweit zu den Ländern mit der höchsten Quote an Verkehrstoten. Die Gefahr, im Straßenverkehr zu Schaden zu kommen, ist die größte Gefahr für ausländische Reisende. Wegen der im Land üblichen aggressiven Fahrweise und der häufigen Nichtbeachtung der Verkehrsregeln ist besonders umsichtiges und defensives Verhalten unbedingt geboten. Von Nachtfahrten über Land ohne landeserfahrene Begleitung wird dringend abgeraten. Die Gefahr durch Fußgänger oder Tiere auf der Straße und durch Autos oder Motorräder, die ohne Licht und möglicherweise in Gegenrichtung fahren, sowie durch schwer erkennbare Straßenschäden auf nicht oder schlecht beleuchteten Landstraßen ist bei Dunkelheit sehr viel höher als tagsüber. Fahrten über Land sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Bei einem Unfall sollte die Polizei gerufen und die für die Schadensregulierung erforderlichen Daten (auch Namen von Zeugen) umgehend aufgenommen werden. Aufgrund oft nicht vorhandenem Versicherungsschutz oder Fahrerlaubnis ist die Gefahr von Fahrerflucht hoch. Bei einem Unfall mit Personenschaden kann es zur vorläufigen Festnahme des Unfallverursachers kommen. Beim Mieten von Kraftfahrzeugen ist Vorsicht geboten, da auch Mietwagen gestohlen werden. Auf einen ausreichenden Versicherungsschutz ist vor Anmietung zu achten, da nach dem in der Dominikanischen Republik üblichen Mietvertrag der Mieter verpflichtet ist, den Wert des Fahrzeugs zu ersetzen und die örtlichen Versicherungen grundsätzlich nicht für diesen Verlust haften. Besonders oft hält die Polizei ausländische Reisende mit Mietwagen an, wobei der angebliche Verkehrsverstoß sich als Vorwand zur Erlangung eines Bestechungsgeldes herausstellt. Die Zahlung eines Bußgeldes sollte zwar nicht grundsätzlich verweigert werden, jedoch sollte auf die Aufnahme der Personen- und Fahrzeugdaten sowie einen Strafzettel bestanden werden, der dann bei einer Bank beglichen werden kann. Ggf. sollte eine Quittung mit Namen und Dienstgrad des Polizisten und seiner Dienststelle verlangt oder um die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft in Santo Domingo, der Reiseleitung oder der Mietwagenfirma gebeten werden. Keinesfalls sollten Reisende mehr als nur einen geringeren Geldbetrag (ca. 200 Pesos) vor Ort zahlen, so dass es nützlich sein kann, kleine Geldbeträge (100 bzw. 200-Peso-Scheine) griffbereit zu haben.
Führerschein Der deutsche Führerschein wird für einen touristischen Aufenthalt anerkannt, jedoch ist die Mitnahme des Internationalen Führerscheins empfehlenswert.
Erwerb von Immobilien, Time-Sharing-Objekte oder Clubmitgliedschaften, Investitionen Der Erwerb von Immobilien oder Time-Share-Objekten sollte nicht übereilt und keinesfalls ohne Mitwirkung eines seriösen Rechtsanwalts oder Notars abgewickelt werden. Dies gilt auch für das Eingehen von „Clubmitgliedschaften“, bei denen man als Clubmitglied time-sharing-ähnliche Rechte erwirbt. Vor Angeboten unseriöser Makler, Kreditgeber oder Vermittler, gleich welcher Nationalität, wird gewarnt. Anleger wurden teilweise mit hohen Gewinnmöglichkeiten von (angeblichen) Investitions- und Kreditunternehmungen, die sich als Briefkastenfirmen in der Dominikanischen Republik herausstellten, angelockt. Es wird dringend davon abgeraten, sich auf ungesicherte oder fragwürdige Geschäfte einzulassen oder Geld an Personen bzw. Firmen zu überweisen, deren Identität/Seriosität nicht geklärt ist.
Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Dominikanische Peso (DOP). In fast allen Hotels, Geschäften und Restaurants werden alle gängigen Kreditkarten akzeptiert. Vereinzelt wurden widerrechtliche Zahlungen getätigt, nachdem Kreditkarten zuvor in der Dominikanischen Republik genutzt wurden, so dass eine Bargeldzahlung dem Einsatz der Kreditkarte ggf. vorzuziehen wäre und eigene Aufenthaltsorte und -zeiten für eine mögliche Schadensregulierung nachweisbar dokumentiert werden sollten. Devisen sollten nur bei autorisierten Stellen (Banken, Hotels, Wechselstuben) in Landeswährung umgetauscht werden. Zunehmend ist der Umtausch von Euro auch bei Geschäftsbanken vor Ort möglich. Dominikanische Banken können den Umtausch von 200,- oder 500,- Euro-Scheinen ablehnen. Es wird daher empfohlen, kleinere Banknoten mitzuführen. Auf der Straße sollten Devisen auf keinen Fall getauscht werden, da ein solcher Tausch nicht nur strafbar, sondern auch die Gefahr des Betruges oder des Herausgebens von Falschgeld oder Währungen anderer Länder mit geringem Wert gegeben ist. Es gibt Geldautomaten, an denen mit der Bankkarte Bargeld abgehoben werden kann.
Versorgung im Notfall Reisende in die Dominikanische Republik sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944 achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Es existiert mit der Dominikanischen Republik kein Sozialversicherungsabkommen. Deutsche Krankenkassen kommen für ambulante und stationäre Behandlungen in der Dominikanischen Republik oder gar für einen notwendigen Rücktransport nicht auf. Die Behandlungskosten in Arztpraxen und privaten Krankenhäusern sind deutlich höher als in Deutschland und grundsätzlich vor der Behandlung zu bezahlen. Personen, die ihre Rechnungen nicht begleichen können, werden regelmäßig in der Klinik festgehalten und erst nach Erteilung einer Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenversicherung oder Zahlung der entstandenen Behandlungskosten entlassen. Eine einfache Bestätigung der Versicherung über das Bestehen von Auslandskrankenversicherungsschutz oder eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung der Versicherung reichen vielen Arztpraxen und privaten Krankenhäusern nicht aus. Es wird daher dringend dazu geraten, bereits bei Aufnahme in ein privates Krankenhaus, zumindest aber frühzeitig vor der Entlassung, mit dem Krankenhaus die Zahlungsmodalitäten zu klären und sich von der Klinik verbindlich bestätigen zu lassen, dass bei Beendigung der Behandlung keine offenen Rechnungen mehr bestehen und das Verlassen des Krankenhauses ungehindert möglich sein wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja, siehe Anmerkungen
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Nach Auskunft der dominikanischen Migrationsbehörde (Dirección General de Migración) müssen ausländische Reisepässe bei der Einreise noch mindestens sechs Monate lang gültig sein. Die Praxis und die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Reisende sollten sich vor Antritt der Reise bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen.
Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Visum. Der Preis für die bisher bei Einreise zu erwerbende Touristenkarte wird inzwischen in den Flugpreis integriert, der Erwerb bei Einreise entfällt damit. Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung beantragt werden. Erfolgt keine Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt.
Reisende, die beabsichtigen, ihren regelmäßigen Wohnsitz in die Dominikanische Republik zu verlegen, müssen bei der Botschaft der Dominikanischen Republik in Berlin http://www.dr-botschaft.de/residencia/ oder einem Generalkonsulat ein Visum für einen Daueraufenthalt („Residencia“) beantragen. Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis direkt in der Dominikanischen Republik ist ohne vorheriges auf den Aufenthaltszweck abgestimmtes Einreisevisum nicht mehr möglich. Das Vorhandensein eines gültigen Aufenthaltstitels wird in letzter Zeit durch die dominikanischen Behörden verstärkt kontrolliert, auch bei Straßenkontrollen durch die Polizei. Wird dabei festgestellt, dass ein im Land befindlicher Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, können Strafmaßnahmen bis hin zur Inhaftierung erfolgen. Nach Angaben der dominikanischen Migrationsbehörden kann der illegale Aufenthalt im Land zu einer Wiedereinreisesperre führen.
Ausreisegebühr Die bei Ausreise zu entrichtende Flughafensteuer in Höhe von 20,- US-Dollar/€ ist bei den meisten Fluggesellschaften bereits im Flugpreis enthalten. Nur in wenigen Fällen ist sie vom Ausreisenden vor Ort zu zahlen.
Hinweise für die Ein- und Wiederausreise von Minderjährigen Minderjährige, die permanent in der Dominikanischen Republik leben oder auch die dominikanische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht mit beiden Elternteilen reisen, benötigen zur Ausreise eine notarielle, von der Procuraduría General de la República Dominicana beglaubigte Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils. Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten allein reisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur von einem der sorgeberechtigten Elternteile begleitet werden, die Genehmigung des anderen Sorgenberechtigten (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in Deutschland) mit sich führen.
Weitere touristische Auskünfte erteilt das Fremdenverkehrsamt der Dominikanischen Republik in Frankfurt am Main http://www.godominicanrepublic.com/.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt erlaubt, ab einem Wert von 10.000 US-Dollar aber deklarationspflichtig. Die Meldung erfolgt auf der Zollerklärung, die Reisende bei Ankunft ausfüllen und dem Zoll aushändigen. Zuwiderhandlung ist strafbar. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Lebensmitteln ist untersagt.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und Drogenhandel sind strafbar, auch bei geringsten Mengen. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Strafen verhängt, eine Freilassung gegen Kaution ist ausgeschlossen. Nach Drogenkurieren wird – zum Beispiel an Flughäfen wie Punta Cana, Puerto Plata oder Santo Domingo – gezielt gefahndet, auch unter Einsatz von Röntgengeräten und speziell abgerichteten Spürhunden. Dabei werden regelmäßig auch deutsche Drogenkuriere bei der Ausreise von den Behörden entdeckt und festgenommen. Sie werden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Es ist dringend davon abzuraten, sich auf jegliche Art des Drogengeschäftes bzw. auf den Kontakt mit Drogen einzulassen. Es ist große Vorsicht geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden und beim unbeaufsichtigten Parken von Fahrzeugen, um unbeabsichtigten Transport von Drogen auszuschließen.
Im Fall einer Festnahme wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft Santo Domingo empfohlen.
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.
Impfschutz Bei Einreise aus den brasilianischen Regionen Mina Gerais, Espiritu Santo, São Paulo und Rio de Janeiro wird der Nachweis einer mindestens 10 Tage zuvor erfolgten Impfung gegen Gelbfieber verlangt. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Reisende, die sich weniger als 12 Stunden auf einem Flughafen in den genannten Regionen aufgehalten haben, Schwangere, Kinder unter einem Jahr, Erwachsene über 60 Jahre sowie alle Personen, die aufgrund von Kontraindikationen gegen den Impfstoff ein ärztliches Attest vorlegen. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts http://www.rki.de/ für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Herpes Zoster (Gürtelrose). Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. Cholera (s.u.) empfohlen.
Zika-Virus-Infektion Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird die Dominikanische Republik mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung http://www.who.int/emergencies/zika-virus/en, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden. Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren. In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200190/322053258788965790e4296e4be48727/zika-virus-data.pdf des Gesundheitsdienstes.
Durchfallerkrankungen und Cholera Als Folge der andauernden Cholera-Epidemie im Nachbarland Haiti hat sich der Krankheitserreger auch in der Dominikanischen Republik ausgebreitet. Die Ansteckungsgefahr für Reisende in der Dominikanischen Republik ist sehr gering. Zur aktuellen Situation bezüglich Cholera beachten Sie bitte das Cholera-Merkblatt des Auswärtigen Amts https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200200/56bfae426b7d65815d2ad7f5cf24b0e9/choleramerkblatt-data.pdf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.
Eine Choleraimpfung ist verfügbar. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem zwei- bis vierwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist daher in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z. B. Arbeit im Krankenhaus) gegeben, wobei auch die jeweils aktuelle epidemiologische Lage zu beachten ist.
Dengue-Fieber Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Im Jahr 2018 sind mehr als 1000 gesicherte Fälle aufgetreten. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).
Chikungunya Seit April 2014 gibt es wie in anderen Teilen der Karibik auch bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya in der Dominikanischen Republik. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u. g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.
Malaria In den letzten Wochen des Jahres 2018 ist es zu einer Zunahme von Malariaerkrankungen gekommen. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um die potentiell gefährliche Malaria tropica durch Plasmodium falciparum. 2018 wurden mehr als 400 Malariaerkrankungen bestätigt. Betroffen sind La Ciénaga, die Gegend um Hato Nuevo, Nigua und La Guáyiga und Santo Domingo West. Eine Chemoprophylaxe wird in der Regel nicht empfohlen, je nach individuellem Reisestil kann jedoch nach reisemedizinischer Beratung die Mitnahme einer Notfallmedikation sinnvoll sein.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: – körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), – tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel, sog. Repellentien auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, – ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/04c8fc306bc39d0c6a1ee34efd63edf0/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf.
Ciguatera Insbesondere von April bis September besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können (Ciguatera). Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken. Lokale Warnungen sollten beachtet werden.
HIV/AIDS Insbesondere durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Tollwut In der Dominikanischen Republik treten immer wieder einzelne Fälle von Tollwut auf, die zumeist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen übertragen werden.
Medizinische Versorgung Das medizinische Versorgungsangebot ist zumindest in Santo Domingo im privaten Sektor z. T. auf europäischem Niveau. Der öffentliche Sektor ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert.
Planbare Eingriffe sollten grundsätzlich in Deutschland erfolgen, da auch im privaten Sektor nicht immer Diagnostik- bzw. Behandlungsstandards entsprechend westeuropäischer medizinischer Leitlinien gewährleistet werden können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass regelmäßig vor der Aufnahme und Behandlung in Privatkliniken – unabhängig von einer bestehenden Auslandskrankenversicherung – eine Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte zu leisten ist. Anderenfalls wird eine Privatklinik in aller Regel keine Diagnostik oder Behandlung vornehmen, siehe auch Versorgung im Notfall.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich im Erkrankungsfall auf der Webseite der deutschen Botschaft in Santo Domingo https://santo-domingo.diplo.de/blob/2022832/d43cef0e12ca6317e2c95dde6a5f7c81/liste-aerzteliste-data.pdf über Ärzte und Krankenhäuser in der Dominkanischen Republik zu informieren. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen, ebenso wie vor einer Reise in die Dominikanische Republik eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner, siehe auch www.dtg.org http://www.dtg.org/.
Es wird empfohlen, regelmäßig verwendete Medikamente für den Eigengebrauch im ausreichenden Maße mitzunehmen. Es kann nicht damit gerechnet werden, dass die in Deutschland verschriebenen Arzneimittel auch in der Dominikanischen Republik verfügbar sind.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss (siehe unten) den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/dominikanischerepublik-node
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort. Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen. Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden. Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen. Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen: Krisenvorsorgeliste https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action
Denken Sie an Ihre Reisekrankenversicherung!
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren. Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Reisemedizinische Hinweise
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten: Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/tropenkrankheiten/199318
Vorsicht bei exotischen Souvenirs
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig! Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt – viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
FAQ
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/-/606106
Quelle: auswaertiges-amt.de