Berlin:

Klöckner: „Wer EU-Recht einhält, darf nicht der Benachteiligte sein“
Bundesministerium setzt Expertengremium zur Situation auf dem Zuckermarkt ein

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat sich heute mit Vertretern der Zuckerwirtschaft in ihrem Ministerium zu einem Gespräch getroffen.

Julia Klöckner: „Die Lage der Rübenbauer und der Zuckerwirtschaft ist zurzeit schwierig. Zu viel Menge ist auf dem Markt, die Preise sind entsprechend niedrig. Die Situation darf nicht noch durch wettbewerbsverzerrende Maßnahmen anderer EU- und Drittstaaten, wie gekoppelte Direktzahlungen und Notfallzulassungen für Neonikotinoide, verschärft werden.

In einigen Mitgliedsstaaten werden gekoppelte Direktzahlungen bei Zuckerrüben von über 500 Euro je Hektar gewährt. Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der heimischen Zuckerwirtschaft. Gekoppelte Zahlungen sind in der EU nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Länder, die koppeln und zusätzlich Anbaufläche ausweiten, müssen von der EU-Kommission unter Wettbewerbsaspekten streng kontrolliert werden. Zudem haben wir im vergangenen Jahr auf EU-Ebene drei bienenschädliche Neonikotinoide verboten. Dazu stehe ich, das habe ich umgesetzt – Gleiches erwarte ich von den anderen Mitgliedsstaaten. Doch Tatsache ist, dass in vielen Ländern Notfallzulassungen für diese Wirkstoffe zur Beizung im Rübenbau erteilt wurden. Diese Auffälligkeiten müssen von der Kommission überprüft und angegangen werden. Denn: Wer EU-Recht einhält, darf nicht der Benachteiligte sein.

Mit unserer klaren Haltung verlangen wir der heimischen Branche einiges ab. Zuversichtlich bin ich aber, dass wir Alternativen finden. Dafür nehmen wir Geld in die Hand, fördern zahlreiche Projekte, auch im Bereich der Resistenzzüchtung.

Bei unserem Treffen haben wir die Einsetzung eines Expertengremiums aus Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung vereinbart, das die aktuelle Marktlage analysieren sowie mögliche Lösungen und politische Maßnahmen ausloten soll.“

Hintergrund:
Die Gemeinsame Agrarpolitik hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend geändert. Sie ist jetzt vor allem stärker am Markt und am Wettbewerb orientiert. Die klassische Marktpolitik mit Garantiepreisen und Produktionsquoten wurde zurückgefahren. Bis 2017 war die Zuckerproduktion innerhalb der EU durch Quoten limitiert und Landwirten wurde ein Mindestpreis für Rüben gezahlt. Mit dem Auslaufen der EU-Zuckermarktordnung hat sich die Wettbewerbssituation auf dem Zuckermarkt verschärft und die Preisschwankungen haben zugenommen. Ursache der derzeitigen Krise liegt ganz wesentlich in einer Über­produktion, weltweit, in der EU, aber auch in Deutschland.

Quelle:bmel.bund.de

Von redaktion