Berlin:
Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum 13. Menschenrechts-Bericht der Bundesregierung
Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, erklärte heute (13.02.):
„Heute hat die Bundesregierung den 13. Bericht über ihre Menschenrechtspolitik angenommen. Mit dem Bericht legt sie Rechenschaft ab über ihre Arbeit im In- und Ausland zum Schutz der Menschenrechte. Leider ist die Lage der Menschenrechte weltweit mehr als besorgniserregend. Handlungsspielräume für Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger werden vieler Ortens massiv eingeschränkt, Journalistinnen und Journalisten können nicht frei arbeiten, die Rechte von LGBTI-Personen werden weiterhin missachtet. Neben massiven Menschenrechtsverletzungen muss insbesondere auch die fortdauernde Benachteiligung von Frauen in vielen Lebensbereichen in zahlreichen Ländern der Welt abgebaut werden! Internationale Übereinkommen, wie der VN- Zivilpakt oder der VN- Sozialpakt schreiben den Vertragsstaaten vor, alle elementaren Rechte eines jeden Einzelnen zu respektieren und vor Übergriffen durch Dritte zu schützen. Dies gilt für bürgerliche und politische Rechte, wie z.B. dem Schutz vor Folter, genauso wie für wirtschaftliche und soziale Rechte, so zum Beispiel für das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung oder das Recht auf angemessenes Wohnen. Diskriminierungsfreien Zugang bzw. Teilhabe an diesen Rechten ist leider in großen Teile der Welt nicht gegeben. Auch stellen einige Staaten die universell geltenden Menschenrechte zunehmend in Frage, wollen diese nach ihren Vorstellungen umdeuten oder halten einzelne Rechte für wichtiger als andere. Dem müssen wir uns entgegenstellen, es gibt kein „Ranking“! Alle Menschenrechte sind unteilbar, universell und gelten für alle Menschen gleich! Mich beunruhigt diese negative Entwicklung sehr, denn sie gefährdet die Grundlage für konstruktive Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft und damit auch die langfristige Stabilität von Staaten. Auch vor diesem Hintergrund muss sich die Bundesregierung weiter und immer wieder im Ausland für Schutz und Förderung der etablierten Menschenrechte offensiv einsetzen. Menschenrechtsschutz hat am Ende immer eine stabilisierende Funktion! Wir müssen gemeinsam mit Gleichgesinnten die etablierten Menschenrechte und die internationalen Institutionen offensiv stärken. Hierzu wollen wir auch die Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat 2019/20 nutzen. Ziel ist eine verbesserte Umsetzung sowie Weiterentwicklung der VN-Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“. Auch werden wir voraussichtlich im kommenden Jahr zeitgleich zu unserer Mitgliedschaft im Sicherheitsrat in New York auch im Menschenrechtsrat in Genf vertreten sein und uns darum bemühen, die Verzahnung von Menschenrechts- und Sicherheitsthemen noch stärker zu befördern.“
Hintergrund:
Der Menschenrechtsbericht der Bundesregierung wird alle zwei Jahre vorgelegt. Der Bericht deckt den Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2018 ab. An der Erstellung des Berichts sind zahlreiche Ressorts beteiligt, federführend ist das Auswärtige Amt.
Weitere Themen des Berichts sind die Rechtsstaatsförderung im internationalen Rahmen oder die menschenrechtliche Situation von Menschen auf der Flucht. In einem eigenständigen Länderteil wird die Menschenrechtssituation in ausgewählten Staaten dargestellt. Auch gibt der Bericht Auskunft über horizontale Menschenrechtsthemen, wie beispielsweise die weltweite Entwicklung von Frauenrechten.
Der ebenfalls im Bericht enthaltene neue „Aktionsplan Menschenrechte“ stellt die Prioritäten der Bundesregierung im Zeitraum 2019/20 in wichtigen Aktionsfeldern des Menschenrechtsschutzes national und international dar.
Zum Weiterlesen
13. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/menschenrechte/menschenrechtsbericht/2189112
Quelle:auswaertiges-amt.de