München:
Glauber: Bayern soll gentechnikanbaufrei bleiben
10 Jahre Freistaat ohne grüne Gentechnik
Bayern dringt weiter auf eine gesetzliche Lösung, um Anbauverbote für grüne Gentechnik zu ermöglichen. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute zum Auftakt des Jubiläumsjahres „10 Jahre gentechnikanbaufreies Bayern“ in München. Glauber: „Seit 10 Jahren steht der Freistaat für einen Anbau ohne grüne Gentechnik. Unser Anspruch sind hochwertige regionale Lebensmittel und hohe Lebensqualität. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist nicht mit den empfindlichen Naturräumen und kleinteiligen Agrarstrukturen im Freistaat vereinbar. Hier ist jetzt der Bund gefordert. Auch künftig muss der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland rechtssicher untersagt werden können. Dazu ist eine Umsetzung der Opt-Out-Richtlinie in deutsches Rechts notwendig. Für den Freistaat sagen wir klar: Wir wollen keine Gentechnik auf unseren Feldern. Wenn der Bund nicht handelt, muss Bayern selbst handeln können. Bayern wird sich deshalb im weiteren Verfahren für eine Länderöffnungsklausel einsetzen.“
Der Bundesrat hatte sich zuletzt Ende 2016 mit der Umsetzung der sogenannten Opt-Out-Regelung der EU zur grünen Gentechnik auseinandergesetzt. Die Regelung räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen. Bayern fordert insbesondere, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen vorrangig vom Bund deutschlandweit verboten wird. Für den Fall, dass der Bund keine einheitliche nationale Lösung schaffen kann, will Bayern von einer Verbotsmöglichkeit für den Freistaat selbst Gebrauch machen können.
Um in der Fläche ein Zeichen gegen den Anbau grüner Gentechnik zu setzen, haben sich inzwischen über 200 bayerische Gemeinden, Städte und Landkreise als „Gentechnikanbaufreie Kommune“ am Umweltministerium registrieren lassen. Zudem ist der Freistaat dem Netzwerk gentechnikanbaufreier Regionen in Europa beigetreten.
Quelle:stmuv.bayern.de