München:
Huml stärkt Hebammenversorgung in Bayern – Bayerns Gesundheitsministerin: Anfang 2019 Runder Tisch – Bereits 489 Anträge auf Hebammenbonus
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml wird die Hebammenversorgung im Freistaat im neuen Jahr weiter stärken. Huml betonte am Mittwoch: „Mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Schwangeren und Mütter in Bayern die Betreuung durch Hebammen bekommen, die sie benötigen. Deshalb lade ich für Anfang 2019 alle betroffenen Institutionen und Verbände zu einem Treffen in Nürnberg ein. Wir werden im Rahmen eines ‚Runden Tisches‘ über die Ergebnisse unserer Hebammenstudie und mögliche weitere Maßnahmen zur Sicherung der Hebammenversorgung sprechen.“
Die Ministerin unterstrich: „Hebammen leisten vor, während und nach der Geburt Großartiges für die Familien. Ihre Arbeit für die Gesundheit von Mutter und Kind ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft. Das Ergebnis der Hebammenstudie des bayerischen Gesundheitsministeriums hatte zwar im vergangenen Sommer die hohe Zufriedenheit von Müttern und Schwangeren mit der Qualität der Hebammenversorgung in Bayern belegt. Aber zugleich ist deutlich geworden, dass wir mehr Hebammen für die Geburtshilfe und die Wochenbettbetreuung gewinnen müssen.“
Huml fügte hinzu: „Seit dem 1. September können bereits freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen in Bayern einen Hebammenbonus in Höhe von jährlich 1.000 Euro beantragen, wenn sie mindestens vier Geburten im Jahr betreuen. Die Prämie stößt bayernweit auf sehr große Resonanz: mittlerweile haben wir 489 (Stand 20.12.18) Anträge bekommen. Mit dem Geld wollen wir unsere Anerkennung für den Einsatz der Hebammen für Mutter und Kind deutlich machen.“
Anspruchsberechtigt sind neben freiberuflichen Hebammen auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich in der Geburtshilfe tätig sind. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Arbeitsstätte bzw. Niederlassung und Hauptwohnsitz in Bayern liegen. Der Hebammenbonus kann beim Bayerischen Landesamt für Pflege beantragt werden. Anträge gibt es unter www.hebammenbonus.bayern.de.
Darüber hinaus hat der Ministerrat Anfang Dezember ein Gründerpaket für Hebammen in Form einer Niederlassungsprämie beschlossen. Huml erläuterte: „Mit der einmaligen Prämie in Höhe von 5.000 Euro soll freiberuflichen Hebammen der Einstieg in diesen wichtigen Beruf erleichtert werden. Ziel der Staatsregierung ist, mehr Hebammen als bisher für eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern zu gewinnen und so das Angebot an Hebammenleistungen, insbesondere in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung, auszubauen. Die Prämie wird nicht auf den ländlichen Raum beschränkt, da der Bedarf an Hebammenhilfe gerade in den Ballungsräumen stark angestiegen ist.“
Die Auszahlung der Prämie ist zum Ende des Ausbildungsjahres ab September 2019 vorgesehen, um Hebammen insbesondere auch nach erfolgreicher Ausbildung beim Start in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Bei der weiteren Ausgestaltung der Niederlassungsprämie werden die Hebammenverbände in Bayern miteinbezogen. Ziel ist ein möglichst unbürokratisches Antrags- und Bewilligungsverfahren, das möglichst viele Hebammen erreicht. Mit der Bearbeitung der Anträge und der Auszahlung der Niederlassungsprämie soll das Landesamt für Pflege beauftragt werden.
Mit dem Gründerpaket für Hebammen schafft die Staatsregierung einen weiteren Baustein für eine bestmögliche Versorgung von Schwangeren, jungen Müttern und Neugeborenen. Darüber hinaus hat das bayerische Kabinett ein „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ beschlossen. Ein Schwerpunkt dabei ist die Unterstützung der Kommunen bei der Sicherstellung der geburtshilflichen Hebammenversorgung. So können Landkreise und kreisfreie Städte bereits ab dem Jahr 2018 für jedes neugeborene Kind eine Förderung von knapp 40 Euro erhalten. Dieses Geld können sie dann für geeignete Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung einsetzen. Der Kostenansatz hierfür beläuft sich insgesamt auf fünf Millionen Euro jährlich.
Quelle: stmgp.bayern.de