München:

Huml: Bereits über 345.000 Anträge auf Bayerisches Landespflegegeld – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin: Insgesamt mehr als 250 Millionen Euro an Pflegebedürftige ausbezahlt

Das Bayerische Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro stößt weiter auf großes Interesse. Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml betonte am Sonntag: „Mittlerweile liegen bereits mehr als 345.000 Anträge vor. In mehr als 250.000 Fällen wurde das Landespflegegeld bislang ausbezahlt. Das heißt: Wir haben auf diese Weise pflegebedürftige Menschen in Bayern schon mit insgesamt mehr als einer Viertelmilliarde Euro unterstützt. Diese positive Resonanz ist sehr erfreulich.“

Konkret wurden bis zum 14. Dezember 345.052 Anträge auf Landespflegegeld gestellt. Davon wurden bislang 253.722 positiv beschieden und ausgezahlt.

Huml erläuterte: „Das Landespflegegeld ist ein wichtiger Bestandteil des Pflege-Pakets der Bayerischen Staatsregierung. Wir investieren hier jährlich 400 Millionen Euro, damit Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad zwei pro Jahr einen Betrag von 1.000 Euro zusätzlich bekommen. Damit stärken wir ihre Selbstbestimmung und auch ihre gesellschaftliche Teilhabe.“

Mit dem Geld können sich Pflegebedürftige zum Beispiel etwas gönnen, was sie sich in ihrem normalen Alltag nicht leisten können. Sie können auch Angehörigen und anderen Menschen, die sie bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags unterstützen, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen.

Zudem sollen nach den Vereinbarungen des bayerischen Koalitionsvertrags jährlich mindestens 500 neue Plätze in der Kurzzeitpflege in Bayern nach der Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF gefördert werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags zum Doppelhaushalt 2019/2020. Huml unterstrich: „Häuslich Pflegende werden durch zusätzliche Möglichkeiten, Angehörige in Kurzzeitpflege zu geben, spürbar entlastet. Auch das trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in der gewohnten häuslichen Umgebung bleiben können.“

Huml ergänzte: „Der Koalitionsvertrag sieht ebenfalls eine neue staatliche Investitionskostenförderung vor. Ab dem Jahr 2019 sollen bis zu 1.000 Pflegeplätze jährlich gefördert werden. Dies umfasst die Förderung der Fortentwicklung bestehender Pflegeplätze sowie die Schaffung bedarfsgerechter neuer Pflegeplätze.“

Die Ministerin hob hervor: „Damit könnten die rund 1.800 Pflegeheime in Bayern einen bedarfsgerechten Versorgungsmix aus stationärer Pflege oder betreuten Wohnformen, ambulanter Pflege und Betreuung, guter Beratung und Anbindung von Nachbarschaftsinitiativen und Vereinen vor Ort entwickeln. Denkbar ist auch die Öffnung der vollstationären Pflegeeinrichtungen ins Wohnquartier zu sogenannten Pflegekompetenzzentren. Dies kann zum Beispiel das Angebot von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätzen umfassen, aber auch zum Beispiel ein Pflegeübungszentrum, Begegnungsstätten oder Essen auf Rädern. Antragsstart soll im Laufe des 2. Quartals des Jahres 2019 sein.“

Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsformular für das Bayerische Landespflegegeld stehen zum Download unter www.landespflegegeld.bayern.de zur Verfügung. Wer bereits einen neuen Personalausweis (nPA) hat, kann den Antrag auch online ausfüllen. Außerdem bekommt man die Antragsformulare bei Landratsämtern, Finanzämtern und beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Wer Fragen zum Landespflegegeld hat, kann sich per E-Mail an fragen.landespflegegeld@stmflh.bayern.de oder per Telefon unter (089) 12 22 213 an Bayern Direkt, die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung, wenden.

Quelle: stmgp.bayern.de

Von redaktion