Berlin:

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: „Beschluss ist klares Bekenntnis zum Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse“
Ministerin und Länderkollegen verabschieden Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“, 150 Millionen Euro zusätzlich sind für 2019 vorgesehen

In einer gemeinsamen Planungssitzung der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die Agrarministerien der Bundesländer einen Sonderrahmenplan für den Förderbereich der integrierten ländlichen Entwicklung beschlossen. Den Ländern stehen 2019 damit zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung.

Dazu Bundesministerin Julia Klöckner: „Der heutige Beschluss ist ein klares Bekenntnis zum ländlichen Raum und dem Ziel meines Ministeriums, deutschlandweit in allen Regionen gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Es ist gut und wichtig, dass Bund und Länder hier Einigkeit erzielt haben – davon profitieren die Menschen in den Gemeinden und Kommunen unseres Landes.

Ihnen wollen wir auch ganz unmittelbar mehr Handlungs- und Gestaltungsspielraum einräumen. Konkret wird es daher ein so genanntes Regionalbudget geben, das Projekte von bis zu 200.000 Euro fördert. Mit diesem Geld können mehrere Kleinprojekte von jeweils bis zu 20.000 Euro unterstützt werden. Ob nun Maßnahmen zur Dorferneuerung, Infrastrukturvorhaben oder Projekte zur Regionalentwicklung – wir wollen eine aktive und eigenverantwortliche ländliche Entwicklung stärken, bürgerschaftliches Engagement dadurch noch besser honorieren. Denn das macht unsere ländlichen Regionen aus, das macht sie attraktiv und lebenswert.“

Hintergrund
Insgesamt stehen im Jahr 2019 für die GAK 900 Millionen Euro zur Verfügung (2018: 750 Millionen Euro). Die Fördermaßnahmen innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe werden jährlich angepasst. Zur Anpassung an den Klimawandel und zur Minderung von Emissionen gibt es zukünftig:
• um bis zu 20 Prozent höhere Zuschüsse für Investitionen bei der Lagerung von flüssigen Wirtschaftsdüngern,
• Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald,
• die Verlängerung der Förderung der überbetrieblichen Beregnung um weitere vier Jahre, um der zunehmenden Trockenheit wirksam zu begegnen.
• Auch die Förderung der Breitbandversorgung wurde verbessert. Die bisherige Förderhöchstgrenze von 500.000 Euro pro Maßnahme wurde aufgehoben und die Gemeinden können die Förderung jetzt auch bei einer Downstream-Geschwindigkeit von 30 MBit/s anstelle von 16 MBit/s beantragen.

Quelle:bmel.bund.de

Von redaktion