Berlin:
Besserer Schutz für den Gartenschläfer
Neues Projekt im Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Der Gartenschläfer, der „kleine Bruder“ des Siebenschläfers, gehört
zu den un-bekannteren heimischen Arten und ist noch wenig erforscht. Sein
Bestand ist in den letzten Jahrzehnten in ganz Europa drastisch
zurückgegangen. Dem soll ein jetzt gestartetes Projekt entgegenwirken,
das im Bundesprogramm Biologi-sche Vielfalt gefördert wird. Das Projekt
wird die Art näher untersuchen, kurz-fristige Schutzmaßnahmen ergreifen
und ein bundesweites Schutzkonzept er-arbeiten. In sechs Bundesländern
soll das Konzept anschließend gemeinsam mit ehrenamtlichen Helfern
umgesetzt werden. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt mit
etwa 3,6 Millionen Euro. Es läuft bis zum Jahr 2024 und wird vom
Bundesamt für Naturschutz (BfN) fachlich begleitet.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der Gartenschläfer ist eine von
vielen seltenen Arten, über die wir immer noch viel zu wenig wissen.
Dieses Projekt soll Abhilfe schaffen. Engagierte Bürgerinnen und Bürger
können einen wichtigen Beitrag leisten zum besseren Verständnis dieser
bisher wenig erforschter Art. Die von Ehrenamtlichen in einem
Online-Meldesystem gesammelten Daten werden genutzt, um ein umfassendes
Schutzkonzept für den Gartenschläfer zu erarbeiten. Unser Ziel ist, den
Bestand dieser gefährdeten Art zu sichern.“
BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel: „Gesammelt werden Haarproben des
Gartenschläfers, die anschließend genetisch untersucht werden. Daraus
wird dann ersichtlich, wo eine Ver-netzung von Lebensräumen besonders
sinnvoll und notwendig ist, wo Tiere aus Wildtier-auffangstationen wieder
ausgewildert werden sollten und welche Bestände vorrangig durch eine
Verbesserung ihrer Lebensräume geschützt werden müssen. Wir erwarten
auch Er-kenntnisse zu Wanderbewegungen und zum räumlichen Verhalten
einzelner Tiere sowie über die genetische Vielfalt innerhalb dieser
Art.“
Der Gartenschläfer gehört zur Familie der Bilche, ist nachts aktiv und
hält etwa fünf Mona-te Winterschlaf. Seine Verbreitung, Genetik sowie
die Ursachen für den drastischen Rück-gang der Art werden in dem jetzt
gestarteten Projekt im Bundesprogramm Biologische Vielfalt vom Bund für
Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND), der Senckenberg Gesellschaft
für Naturforschung und der Justus-Liebig-Universität Gießen gemeinsam
mit Ehrenamtlichen untersucht.
Dort, wo bereits bekanntermaßen Gartenschläfer vorkommen, werden von
Projektbeginn an Sofortmaßnahmen umgesetzt. Beispielsweise sollen
kleinräumig Habitate verbessert und vernetzt und zusätzliche Versteck-
und Nistmöglichkeiten geschaffen werden.
Das Projekt läuft von Oktober 2018 bis September 2024 und wird vom
Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums im
Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit rund 3,6Millionen Euro
gefördert.
Weitere Informationen
Der Gartenschläfer (Eliomys quercinus) ist laut den bundesweiten Roten
Listen der gefähr-deten Tiere und Pflanzen in Kategorie G eingestuft
(Gefährdung unbekannten Ausmaßes). Er ist eine seltene Art, deren
Bestand in den letzten Jahrzehnten in Deutschland deutlich zurückgegangen
ist. Deutschland trägt für die weltweite Erhaltung des Gartenschläfers
eine hohe Verantwortung, weil ein großer Anteil seines Weltbestandes bei
uns lebt. Der Garten-schläfer ist nach dem Bundesnaturschutz- und dem
Bundesartenschutzgesetz besonders geschützt.
Mehr zum Projekt:
https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/projekte/projektbeschreibungen/erarbeitung-eines-bundesweiten-schutzkonzepts-fuer-den-gartenschlaefer.html
Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wird
seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt.
Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich
repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders
beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnah-men tragen dazu
bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und
mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen
dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der
biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards
hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Informati-onen und Kommunikation
tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biolo-gische
Vielfalt zu stärken.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm:
www.biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm.html