Berlin:
Bundesministerin Julia Klöckner unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung zum Dürrehilfsprogramm mit den Ländern
Die Bundeslandwirtschaftsministerin hat die gemeinsame Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, die die Grundlage für das Bund-Länder-Dürrehilfsprogramm ist. Die Vereinbarung hat das Bundesministerium am heutigen Donnerstag den Ländern zugesandt. Nach Unterzeichnung durch das jeweilige Bundesland tritt die Verwaltungsvereinbarung in Kraft. An dem Programm wollen sich 14 Länder beteiligen. Insgesamt stellen Bund und Länder bis zu 340 Millionen Euro bereit, jeweils 170 Millionen Euro der Bund und die Länder. Hilfen können Betriebe beantragen, die einen Ernteverlust von mindestens 30 Prozent zu beklagen haben und dadurch existenzgefährdet sind.
Hintergrund:
Der Sommer 2018 in Deutschland war durch eine außergewöhnlich lange, extreme Hitzewelle und eine starke, lange anhaltende Trockenheit geprägt. Durch die Dürre sind erhebliche Schäden in der Landwirtschaft in den meisten Bundesländern entstanden. Daher hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Trockenheit als ein außergewöhnliches Witterungsereignis von nationalem Ausmaß eingestuft. Das war die Voraussetzung für eine Beteiligung des Bundes an Hilfsprogrammen der Länder. Denn der Bund kann nur ausnahmsweise im Rahmen der gesamtstaatlichen Repräsentation und Verantwortung finanzielle Hilfe leisten.
Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sind für Hilfen nach außergewöhnlichen Naturereignissen die Länder zuständig. Auch die Umsetzung des Dürrehilfsprogramms und die Auszahlung der Hilfen sind Ländersache. Um den betroffenen Landwirten schnell zu helfen, können die Bundesländer Abschlagszahlungen leisten.
Quelle:bmel.bund.de