München:
Justizminister Bausback stellt neues Projekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen“ vor: „Bayern baut Angebote aus, damit Verurteilte ihre Ersatzfreiheitsstrafe möglichst nicht antreten müssen / Win-win-Situation für die Verurteilten und für den Justizvollzug!“
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellt heute in München gemeinsam mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I, Hans Kornprobst, und der Leiterin der Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe, Nicole Lehnert, das neue Projekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen“ vor. Bausback: „Die Ersatzfreiheitsstrafe ist zwar eine wichtige Komponente in unserem Strafgesetzbuch. Sie trägt wesentlich dazu bei, dass der Staat seinen Strafanspruch durchsetzen kann. Gleichzeitig tun wir in Bayern aber alles dafür, um die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Denn wir wollen natürlich nicht, dass Betroffene wegen der regelmäßig kurzen Haft ihren Arbeitsplatz oder ihre Wohnung gefährden. Mit dem neuen Projekt bauen wir unser Angebot jetzt weiter aus. Absolviert ein Betroffener das Projekt erfolgreich, dann ist das eine echte Win-win-Situation: Für ihn selbst: Er muss sein familiäres und soziales Umfeld nicht verlassen. Und für den Justizvollzug, denn wir können die frei werdenden Haftplätze in anderen, dringend benötigten Bereichen des Justizvollzuges nutzen. Es ist daher völlig klar: Wenn das Projekt in München erfolgreich erprobt ist, werden wir es ab Mitte nächsten Jahres in ganz Bayern einführen.“
Zielgruppe des Projekts „Geldverwaltung“ sind Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind und Einkünfte – insbesondere in Form staatlicher Transferleistungen – beziehen. Diese erhalten die Möglichkeit, ihre Geldstrafe dadurch zu bezahlen, dass sie einen Teil ihrer Einkünfte zweckgebunden an die die Geldverwaltung durchführenden Stellen abtreten – in München die Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe (MZS). Diese weist dann die Ratenzahlungen an die Landesjustizkasse an. Wird innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Geldstrafe vollständig beglichen, ist die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr notwendig.
Bausback: „Mit unserem seit langem erfolgreichen Projekt „Schwitzen statt Sitzen“, bei dem wir die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit der Verurteilten vermeiden wollen, haben wir sehr gute Erfahrung gemacht: So konnten wir in den letzten 13 Jahren insgesamt knapp 1 Million Hafttage vermeiden. An diesen Erfolg wollen wir mit dem neuen Angebot anknüpfen und vor allem die Menschen erreichen, die an dem Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ nicht teilnehmen können. Und was das Besondere in Bayern ist: Beide Projekte, „Schwitzen statt Sitzen“ und „Geldverwaltung“, werden aus einer Hand angeboten – in München von der Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe (MZS). Damit gewährleisten wir effiziente und fundierte Beratung durch eine Vermittlungsstelle und sorgen so auch organisatorisch dafür, dass die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen bestmöglich vermieden wird.“
Bayerns Justizminister abschließend: „Ich danke allen Beteiligten des Projekts hier in München, allen voran dem Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I, Hans Kornprobst, sowie der Leiterin der Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe Nicole Lehnert. Ohne Ihr großes Engagement und das Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre dieses Projekt so nicht möglich gewesen. Ich wünsche Ihnen und dem Projekt bei seiner täglichen Umsetzung viel Erfolg!“
Quelle: stmj.bayern.de