Berlin:
Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht fit für Internetgiganten machen – Bundesminister Altmaier
nimmt Studie zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts entgegen
Bundesminister Altmaier nimmt heute die vom BMWi in Auftrag gegebene Studie zur „Modernisierung der
Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen“ entgegen. Ziel der Studie ist ein Konzept, das
die Instrumente der Wettbewerbsbehörden verbessert, um gegen den Missbrauch von Marktmacht von
Unternehmen vor allem in der Digitalwirtschaft umfassender, schneller und zielgerichteter vorgehen
zu können.
Minister Altmaier: „Die Digitalisierung verändert nicht nur unsere Art zu leben und zu arbeiten,
sondern stellt auch unsere Wettbewerbsbehörden vor neue Herausforderungen. Deshalb haben wir die
Studie in Auftrag gegeben, um festzustellen, wo wir das Wettbewerbsrecht weiter entwickeln müssen,
damit es auch schlagkräftig auf die neuen Anforderungen reagieren kann. Die Ergebnisse werden wir
jetzt genau prüfen. Mein Ziel ist es, das Wettbewerbsrecht noch effektiver zu machen. Dabei müssen
wir die richtige Balance finden zwischen den Wachstumsmöglichkeiten deutscher und europäischer
Plattformen einerseits und der Verhinderung des Missbrauchs von Marktmacht andererseits.“
Im Sommer 2017 wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen der 9. GWB-Novelle
bereits um wichtige Regeln für die Digitalwirtschaft ergänzt. Der Koalitionsvertrag hat das Thema
erneut aufgegriffen mit dem Ziel, die wettbewerbsbehördliche Aufsicht weiterzuentwickeln,
insbesondere im Hinblick auf Missbräuche von Plattformunternehmen. Genau diese Fragestellungen
greift die Studie auf.
Die Studie wurde von Prof. Dr. Heike Schweitzer (Sonderberaterin von EU-Wettbewerbskommissarin
Vestager für Digitalisierung und Wettbewerbspolitik; Humboldt-Universität zu Berlin), Prof. Dr.
Justus Haucap, (2008 bis 2012 Vorsitzender der Monopolkommission; Universität Düsseldorf) und Prof.
Dr. Wolfgang Kerber (Universität Marburg) erstellt.
Die Studie bestätigt, dass das bestehende Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen im
deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht auch in Zeiten der Digitalisierung grundsätzlich gut
geeignet ist, Wettbewerbsgefährdungen zu erfassen. Allerdings gibt es Fälle, in denen die
kartellrechtliche Interventionsschwelle abgesenkt werden sollte. Die Studie empfiehlt hierzu u.a.
Regelungen um ein „Tipping“ von Märkten zu verhindern, wenn das Umkippen eines Marktes ins Monopol
auf strategischen Behinderungen marktmächtiger Unternehmen beruht. Zudem kann die Kontrolle über
Daten Machtpositionen begründen. Diesbezüglich wird vorgeschlagen, niedrigere Anforderungen an die
Missbräuchlichkeit der Datenzugangsverweigerung zu stellen. Um den Zugang zu großen Datenmengen für
Zwecke des Trainings selbstlernender Algorithmen zu erleichtern und so Wettbewerbsvorteile
besonders datenreicher Unternehmen zu neutralisieren, sollte außerdem über eine
marktanteilsabhängige „Daten-Sharing-Pflicht“ nachgedacht werden.
Das BMWi wird die Empfehlungen der Studie nun prüfen. Die Erkenntnisse werden in die Kommission
Wettbewerbsrecht 4.0 und die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen einfließen.
Die Studie finden Sie hier.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2018/20180904-kartellrechtliche-missbrauchsaufsicht-fit-fuer-internetgigant-machen.html
Quelle: bmwi.bund.de