München:
Justizminister Bausback und Kultusminister Sibler informieren sich über Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge und Asylbewerber in Berufsintegrationsklasse der Staatlichen Berufsschule Erding
Bayern hat als bundesweiter Vorreiter Anfang 2016 einen „Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge und Asylbewerber“ ins Leben gerufen, der von Richtern und Staatsanwälten sowie Rechtspflegern und Bewährungshelfern durchgeführt wird. Ziel ist es, Menschen mit hoher Bleibeperspektive die Grundregeln und gemeinsamen Werte des Zusammenlebens und der Rechtsordnung in Deutschland zu vermitteln. Dazu gehören etwa die Werte der Demokratie, der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung. Bayernweit wurden seit Anfang 2016 mehr als 1.200 Unterrichtseinheiten durchgeführt.
Seit Frühjahr 2018 steht der Rechtsbildungsunterricht in Kooperation mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus flächendeckend auch den Berufsintegrationsklassen der bayerischen Berufsschulen als Angebot zur Verfügung. Bei der Integration von berufsschulpflichtigen jungen Menschen mit Fluchthintergrund nach dem Prinzip des Förderns und Forderns bietet Bayern mit den auf zwei Jahren angelegten Berufsintegrationsklassen eine bundesweit beachtete Form, wie junge Zuwanderer Deutsch lernen, Werte einüben und sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten können.
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback und Bayerns Kultusminister Bernd Sibler informieren sich am morgigen
Dienstag, 17. Juli 2018, um 14:00 Uhr,
in der Dr.-Herbert-Weinberger-Schule (Staatliche Berufsschule Erding)
Freisinger Str. 89,
in 85435 Erding
über das konkrete Angebot des Rechtsbildungsunterrichts in Berufsintegrationsklassen. Dabei wird Justizminister Prof. Dr. Bausback selbst auch einen Teil des Unterrichts übernehmen.
Die Medien sind zu diesem Termin herzlich eingeladen!
Eine vorherige Anmeldung bis spätestens Dienstag, 17. Juli 2018, 12:00 Uhr unter presse@stmj.bayern.de ist erforderlich. Bitte halten Sie für den Einlass Ihren Personal- und Presseausweis bereit.
Wir bitten, die Persönlichkeitsrechte der Unterrichtsteilnehmer zu respektieren. Interviews sowie Film- und Fotoaufnahmen sind daher nur mit denjenigen Unterrichtsteilnehmern zulässig, die sich im Vorfeld der Veranstaltung damit ausdrücklich einverstanden erklärt haben. Im Übrigen dürfen die Unterrichtsteilnehmer nur verpixelt oder von hinten fotografiert oder gefilmt werden.
Quelle: stmj.bayern.de