München:
Huml setzt auf Tagespflege zur Entlastung pflegender Angehöriger – Bayerns Gesundheitsministerin zur Eröffnung der Caritas Tagespflege Jakobus in Oberfranken
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml setzt auf die Entlastung von pflegenden Angehörigen durch Tagespflegeeinrichtungen. Anlässlich der Eröffnung der Caritas Tagespflege im oberfränkischen Neunkirchen am Brand betonte Huml am Sonntag: „Wie wir mit alten, hilfsbedürftigen Menschen umgehen, sagt viel über unsere Gesellschaft aus. Immer seltener gibt es Großfamilien, in denen sich die Pflege hilfsbedürftiger Angehöriger auf mehrere Schultern verteilt. Darauf müssen wir reagieren und noch mehr Angebote schaffen, die das ausgleichen.“
Huml fügte hinzu: „Die Tagespflege ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie ein solches Angebot aussehen kann. Eine Entlastung von häuslich Pflegenden trägt auch dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in der gewohnten häuslichen Umgebung bleiben können.“
Die neue Tagespflege Jakobus in Neunkirchen ergänzt die Angebote im Landkreis Forchheim und ist mit 30 Plätzen die wohl größte solitäre Tagespflege in ganz Oberfranken. Huml erläuterte: „Ins Haus Jakobus in Neunkirchen kommen pflegebedürftige Menschen, um einen strukturierten Tag zu erleben. Sie erleben Gemeinschaft mit anderen Gästen. Gleichzeitig ermöglicht die Tagespflege Jakobus den Angehörigen eine Auszeit von ihrer anstrengenden Tätigkeit.“
Huml unterstrich: „Die Tagespflege kann eine Versorgungslücke zwischen ambulanten und vollstationären Pflegeangeboten schließen. Außerdem hilft sie, den oft schwierigen Spagat zwischen Beruf und Pflege besser zu bewältigen. Dieser Aspekt ist besonders bedeutsam, wenn berufstätige Kinder und jüngere Verwandte die Pflege übernehmen.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Seit dreieinhalb Jahren werden Tagespflegeangebote vom Gesetzgeber stärker als zuvor begünstigt. Der Besuch einer Tagespflegeeinrichtung verringert seitdem nicht mehr den Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Das heißt, es stehen mehr finanzielle Mittel für den Pflegebedürftigen zur Verfügung.“
Quelle: stmgp.bayern.de