Berlin:
Altmaier: „Notrufe und Telefongespräche in Gebärdensprache sind ab sofort rund um die Uhr möglich.“
Der Vermittlungsdienst, der Telefongespräche zwischen hörenden Menschen und Menschen mit Hör- und
Sprachbehinderungen durch die simultane Übersetzung eines Gebärdensprachdolmetschers ermöglicht,
steht ab sofort rund um die Uhr zur Verfügung. Bislang war er lediglich zwischen 08:00 und 23:00
Uhr erreichbar. Die Initiative für den 24-Stunden-Service ging 2017 vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) aus.
Bundeswirtschaftsminster Altmaier: „Notsituationen können sich jederzeit ereignen. Und auch
persönliche Kommunikationsbedürfnisse richten sich nicht nach der Uhrzeit. Sprach- und
hörbehinderte Menschen müssen deshalb wie alle anderen in der Lage sein, rund um die Uhr im Notfall
Hilfe rufen und telefonieren zu können. Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass der
Vermittlungsdienst jederzeit zur Verfügung steht und im vergangenen Jahr dafür die gesetzliche
Grundlage geschaffen. Von nun an ist der 24-Stunden-Service gelebte Praxis. Gemeinsam mit den
Netzbetreibern und Diensteanbietern verbessern wir mit ihm die Notrufmöglichkeiten für sprach- und
hörbehinderte Menschen deutlich und schaffen zusätzliche Sicherheit für die Menschen.“
In Deutschland gibt es ca. 80.000 Gehörlose und bis zu acht Millionen Menschen, die beim Sprechen
und Hören teilweise sehr stark eingeschränkt sind. Auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums
hat der Deutsche Bundestag 2017 das Telekommunikationsgesetz dahingehend geändert, dass für sie der
telefonische Vermittlungsdienst 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2018/20180702-notrufe-und-telefongespraeche-in-gebaerdensprache.html
Quelle: bmwi.bund.de