Berlin:
Staatsministerin Müntefering zur UNESCO-Entscheidung, den Naumburger Dom in die Welterbeliste einzutragen
Zur Entscheidung des UNESCO-Welterbekomitees, den Naumburger Dom als 44. deutsche Stätte in die Welterbeliste der UNESCO einzutragen, erklärte Michelle Müntefering, Staatsministerin für internationale Kulturpolitik im Auswärtigen Amt, heute (01.07.):
„Ich freue mich sehr über die Entscheidung des Welterbekomitees der UNESCO. Die jahrelangen Mühen haben sich gelohnt. Das ist eine tolle Auszeichnung, eine besondere Würdigung für Naumburg und die Region. Als Hauptwerk des Naumburger Meisters zeigt der Naumburger Dom wie wichtig schon immer der kulturelle Austausch und die Mobilität von Künstlern für gesellschaftliche und künstlerische Entwicklungen in Europa waren.“
Hintergrund:
Auf seiner 42. Sitzung in Manama/Bahrain hat das Welterbekomitee der UNESCO den Naumburger Dom als Welterbe anerkannt. Damit bestätigte das Welterbekomitee seine im letzten Jahr getroffene richtungsweisende Entscheidung. Die herausragende Bedeutung der Kathedrale ist ganz wesentlich bestimmt vom Werk des unter dem Notnamen „Naumburger Meister“ in die Kunst- und Architekturgeschichte eingegangenen Künstlers, der zur Blütezeit der Hochgotik in Nordfrankreich ausgebildet wurde. Er brachte mit seiner Werkstatt den an den Kathedralen von Noyon, Amiens und Reims entwickelten hochgotischen Stil über das Rheinland nach Naumburg im Osten des Römischen Reichs. Danach wanderte er weiter nach Nordspanien.
Der Antrag auf Einschreibung des Naumburger Doms in die Welterbeliste lag bereits 2015 und 2017 dem Komitee zur Entscheidung vor. Bestandteil dieser beiden ersten Nominierungen war auch die umgebende Kulturlandschaft. Nur dem Naumburger Dom aber wurde letztendlich außergewöhnliche universelle Bedeutung zu erkannt.
Quelle:auswaertiges-amt.de