Berlin:
Nachhaltiger Konsum/Abfall
Svenja Schulze: “Plastiktüte wird zum Auslaufmodell“
Freiwillige Vereinbarung ist erfolgreich
Der Verbrauch von Plastiktüten sinkt weiter. Insgesamt waren in
Deutsch-land im Jahr 2017 ein Drittel bzw. 1,3 Milliarden
Kunststofftragetaschen weniger im Umlauf als 2016. Das zeigen die neuen
Zahlen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM). Damit hat
Deutschland das langfristige Verbrauchsziel der Europäischen Richtlinie
zu Kunststofftragetaschen schon heute deutlich unterschritten. Die
freiwillige Vereinbarung mit dem Handel erweist sich damit eindeutig als
Erfolg.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Einweg-Plastiktüten haben sich als
überflüssig erwiesen. Sie sind heute ein Auslaufmodell, auch weil es
gute Alternativen gibt. Wir haben damit eine Blaupause für andere
unnötige Verpackungen und kurzlebige Kunststoffprodukte, die schnell im
Müll oder manchmal direkt in der Umwelt landen. Wir brauchen gleichzeitig
deutlich mehr Recycling und mehr Vertrauen in unsere Entsorgungssysteme.
Hier ist das Engagement des Handels und der Abfallwirtschaft weiter
gefragt. Am Ende sollten nur noch Kunststoffe verwendet werden, die sich
einfach recyceln lassen.“
Laut GVM verringerte sich 2017 der Verbrauch von Kunststofftragetaschen im
Vergleich zum Vorjahr um 35%, nämlich um 1,3 Milliarden Stück auf 2,4
Milliarden Stück. Das entspricht einem Pro-Kopf-Konsum von 29
Tragetaschen (2016: 45). Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen mit
einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern, denen das Hauptaugenmerk der
Europäischen Richtlinie gilt, sank im Jahr 2017 sogar auf 25 Stück pro
Einwohner. Damit hat Deutschland bereits heute das langfristige
EU-Verbrauchsziel für 2025 um mehr als ein Drittel unterboten.
Die EU-Richtlinie, die im Mai 2015 in Kraft getreten ist, sieht vor, den
Verbrauch sogenannter „leichter Kunststofftragetaschen“ mit einer
Wandstärke bis zu 50 Mikrometern bis zum Ende des Jahres 2019 auf
höchstens 90 Stück und bis Ende des Jahres 2025 auf höchstens 40 Stück
pro Einwohner und Jahr zu verringern.
Die freiwillige Vereinbarung zwischen dem Handel und dem
Bundesumweltministerium ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten und bezieht
auch Plastiktüten über 50 Mikrometer Wandstärke ein. Ausgenommen sind
sehr leichte Plastiktüten, die zum Beispiel für Obst und Gemüse benutzt
werden. Auch hier werden mittlerweile ressourcenschonendere Alternativen
wie Stoffnetze oder die Kennzeichnung der Produkte durch Laserverfahren
entwickelt.
Insgesamt haben mittlerweile 360 Unternehmen mit 47.000 Filialen die
Vereinbarung unter-schrieben. Darunter sind alle großen
Lebensmittelketten, Textilhändler und Baumärkte. Zudem beteiligen sich
viele Einzelhändler an der Selbstverpflichtung, ohne formell die
freiwillige Vereinbarung mit HDE und Umweltministerium unterzeichnet zu
haben.
Weitere Informationen:
Mit der Vereinbarung zur Reduktion von Kunststofftragetaschen zwischen dem
HDE und dem Bundesumweltministerium setzt Deutschland Vorgaben der
EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle von 2015 um. Der
Einzelhandel verpflichtet sich damit zur Verringerung der Zahl von
leichten Kunststofftragetaschen bis 31. Dezember 2019 auf höchstens 90
und bis 31. Dezember 2025 auf höchstens 40 Kunststofftragetaschen pro
Einwohner und Jahr. Die Handelsunternehmen können die Vorgaben entweder
durch eine entgeltliche Abgabe oder durch den völligen Verzicht auf die
Abgabe leichter Kunststofftragetaschen umsetzen.
Die Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen
im Wortlaut:
http://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/wasser-abfallwirtschaft-download/artikel/vereinbarung-zur-verringerung-des-verbrauchs-von-kunststofftragetaschen/
Informationen des Handels zur freiwilligen Selbstverpflichtung:
http://kunststofftragetasche.info
Fragen und Antworten zu Kunststofftragetaschen:
https://www.bmu.de/faqs/plastiktueten/
Quelle:bmu.bund.de