München:
Bayerns Justizminister Bausback: „Bayerische Vorschläge bei den großen rechtspolitischen Herausforderungen unserer Zeit setzen sich durch: Justizministerkonferenz setzt deutliche Signale für effektivere Verfolgung von Kinderpornografie und Terrorismus und damit für mehr Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger!“
Nach Abschluss der zweitägigen Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister auf der Wartburg in Eisenach zieht Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback Bilanz: „Die Frühjahrskonferenz war ein großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik. Unsere Vorschläge bei den großen rechtspolitischen Herausforderungen unserer Zeit haben sich durchgesetzt. So haben wir dafür gesorgt, dass die Justizministerkonferenz deutliche Signale für die effektivere Verfolgung von Kinderpornografie und Terrorismus setzt – und damit für mehr Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger!“
Auf Initiative Bayerns hat sich die Konferenz dafür ausgesprochen, dass verdeckte Ermittler künftig sogenannte „Keuschheitsproben“ im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie abgeben dürfen. Bausback: „Das ist ein ganz wichtiger Schritt zu mehr Schutz für die Schwächsten unserer Gesellschaft! Denn in vielen Fällen stehen hinter den Bild- und Videoaufnahmen anhaltende Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch. Wir müssen daher alles tun, um schnellstmöglich an die Täter zu kommen und weitere Taten zu unterbinden! Klar ist aber auch: Verdeckte Ermittler dürfen selbstverständlich kein „echtes“ kinderpornografisches Material hochladen, sondern nur echt aussehende, gefakte Bilder. Sie dürfen keinesfalls dazu beitragen, dass Kinder tatsächlich zu Schaden kommen!“
Zudem hat sich Bayern erfolgreich dafür eingesetzt, dass bereits der Versuch der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter Strafe gestellt wird. „Die Strafbarkeit darf nicht weiter davon abhängen, dass etwa Ausrüstungsgegenstände, die für den IS bestimmt sind, den Adressaten auch tatsächlich erreichen. Dann ist es nämlich häufig schon zu spät! Wenn jemand via Internet versucht, vom IS Geld zu erhalten, um damit Anschläge zu begehen, dann muss das künftig strafbar sein. Es kann nicht sein, dass unsere Ermittlungsbehörden da weiter tatenlos zuschauen müssen!“, so der Justizminister.
Darüber hinaus hat sich die Justizministerkonferenz auf bayerischen und baden-württembergischen Vorschlag mehrheitlich für eine Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten im Bereich DNA ausgesprochen. Bayerns Justizminister: „Es ist zum einen ganz wichtig, dass unsere Strafverfolger technisch bereits jetzt auswertbare Informationen aus der DNA-Analyse auch für eine zügige Aufklärung von Straftaten verwenden dürfen.“ Dabei gehe es darum, DNA-Spurenmaterial unbekannter Herkunft künftig auch auf äußerlich erkennbare Merkmale des Spurenverursachers, wie Augen-, Haar- oder Hautfarbe untersuchen zu dürfen. Zum anderen solle der sogenannte genetische Fingerabdruck dem klassischen Fingerabdruck weitgehend gleichgestellt werden. „Schon beim Verdacht einer Straftat und der Gefahr einer Wiederholungstat sollten unsere Strafverfolger – unabhängig von der Schwere des Tatvorwurfs – einen genetischen Fingerabdruck vom Beschuldigten nehmen können. Damit verbreitern wir die Basis der DNA-Datenbank und verbessern die Aufklärung künftiger Straftaten. Meine Vorschläge zu beiden Themen liegen auf dem Tisch und haben von der Justizministerkonferenz jetzt ordentlich Rückenwind bekommen. Der Bund sollte also schleunigst handeln!“, so Bausback.
Auch im Zivilrecht hat Bayern mit der Reform des Wohnungseigentumsrechts ein zentrales Thema auf die Agenda gesetzt. „Ich will, dass Wohnungseigentum weiter attraktiv bleibt! Dazu brauchen wir dringend Regelungen für ein modernes, zukunftsgerichtetes und altersgerechtes Wohnen! Ich will auch im Wohnungseigentumsrecht bestmögliche Voraussetzungen dafür schaffen, dass Wohnungseigentumsanlagen gerade auch in Ballungsgebieten entstehen, saniert werden und erhalten bleiben. Hierzu habe ich bereits konkrete Vorschläge vorgelegt, die wir im Länderkreis gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium jetzt weiter prüfen werden“, so der Minister abschließend.
Quelle:stmj.bayern.de