Erlangen:
Kostenerstattung für Optimierte Lernförderung erleichtert
Gute Nachrichten für das Erlanger Bildungsprojekt Optimierte Lernförderung: Die Verteilung der Bundesmittel durch das Land wurde neu geregelt. Für das Jahr 2017 kann die Kommune rückwirkend erstmals mit einer nahezu vollständigen Erstattung der Kosten rechnen.
„Es ist gut, dass es für dieses wichtige Projekt nun mehr finanzielle Sicherheit gibt“, freute sich Sozialbürgermeisterin Elisabeth Preuß. Die Stadt hatte sich beim Freistaat intensiv für eine Änderung der Abrechnung eingesetzt. Erfreut zeigte sie sich, dass auch der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung eine erleichterte Abrechnung entsprechender Leistungen vorsieht. „Wie die gesetzliche Umsetzung aussieht, müssen wir abwarten. Der Ansatz weist aber in die richtige Richtung.“
Das Modellprojekt „Optimierte Lernförderung“ wurde vom Erlanger Sozialamt mit Vertretern einiger Erlanger Schulen entwickelt und läuft seit dem Schuljahr 2012/2013. Grundlage bilden die vom Bund 2001 eingeführten Leistungen Bildung und Teilhabe. Für Kinder, die Sozialleistungen beziehen, können unter anderem die Kosten für eine ergänzende Lernförderung übernommen werden. Bei der Optimierten Lernförderung verpflichtet sich die Schule, Zusatzangebote wie Förderunterricht oder ergänzenden Zusatzunterricht zu organisieren. Bei der Optimierten Lernförderung wird der Antrag von den Eltern direkt in der Schule gestellt. Die Abrechnung der Kosten erfolgt zwischen der Schule, deren Kooperationspartner und dem Sozialamt. Die Eltern müssen also nicht mehr eigenständig ein Förderangebot suchen und ihren Antrag dann beim Sozialamt stellen. Diese Möglichkeit wurde nur selten in Anspruch genommen.
Beim Start im Schuljahr 2012/2013 nahmen zunächst vier Schulen an dem Projekt teil. In den folgenden Schuljahren sind weitere Schulen hinzugekommen, sodass aktuell drei Mittelschulen, eine Realschule und neun Grundschulen mitwirken. Die hohe Inanspruchnahme verursachte hohe Ausgaben in diesem Bereich. Aufgrund der bisher geltenden Verteilungsregelung musste die Stadt Erlangen einen erheblichen Teil dieser Kosten aus kommunalen Mitteln aufbringen. Die Neuregelung der Abrechnung soll dies ändern.
Quelle: erlangen.de