Berlin:
Neue Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe unterzeichnet
Schmidt: Traditionsschifffahrt ist fit für die Zukunft
Bundesminister Christian Schmidt hat heute im Beisein der Vereine und Verbände der Traditionsschifffahrt die neue Sicherheitsverordnung für die historischen Schiffe unterzeichnet.
Christian Schmidt:
Unsere Traditionsschiffe sind großartige Wahrzeichen der Schifffahrtsnation Deutschland. Dieses kulturelle Erbe wollen wir langfristig erhalten und haben die Schiffe jetzt fit für die Zukunft gemacht. Dafür haben wir gemeinsam mit den Vereinen und Verbänden eine Lösung gefunden, die die Sicherheit auf historischen Schiffen für Besatzung und Passagiere erhält und stärkt. Mit einem speziellen Förderprogramm werden wir die Branche beispielsweise bei notwendigen Umbauten finanziell unterstützen. Die Saison 2018 kann starten.
Jan-Matthias Westermann, Vorsitzender Dachverband der deutschen Traditionsschiffe (GSHW):
Jetzt ist es endlich gelungen, gemeinsam mit dem Ministerium eine neue Schiffssicherheitsverordnung zu erarbeiten, die nun in Kraft gesetzt wird. Ein wichtiger Meilenstein dabei ist die Zusicherung des Bestandsschutzes für unsere Flotten sowie die finanziellen Zusagen für die notwendigen technischen Verbesserungen. Hier gilt der Dank allen Beteiligten, dass unser maritimes Erbe auch aufgrund der vereinbarten Übergangsfristen erhalten bleiben wird.
Neue Ombudsstelle eingerichtet
Um die Umsetzung der Sicherheitsverordnung zu unterstützen, wird eine Ombudsstelle eingerichtet. Die Funktion als Ombudsleute übernehmen zwei erfahrene Seefahrt-Experten:
Dr. Valerie Wilms, die ehemalige Bundestagsabgeordnete und Verkehrsexpertin der Grünen, und Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Ehlers, der ehemalige Präsident des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH). Sie werden insbesondere als Vermittler bei eventuellen Unstimmigkeiten zwischen Betreibern und Zulassungsstelle fungieren.
Zusätzliche Informationen zur Sicherheitsverordnung
Mit der neuen Sicherheitsverordnung werden u.a. drei seediensttaugliche Crew-Mitglieder auf jedem Schiff gefordert und die Beförderung von Ladung zugelassen. Um den dauerhaften Erhalt der Traditionsschiffe zu sichern, werden die Um- und Rückbauten historischer Schiffe gleichgestellt. Auch wird Klarheit bei der Historizität der Schiffe geschaffen. So werden Sachverständige, die von der Berufsgenossenschaft zugelassen sind, der Denkmalschutzbehörden feststellen, ob ein Schiff Anspruch auf den Titel Traditionsschiff hat.
Quelle:bmvi.bund.de
Anmerkung der Redaktion: Wird auf Op-Raum und 100 m Anker für Elbschiffe verzichtet ?