München:

Bayerns Bildungs- und Wissenschaftsministerium weist Aussagen der GEW Bayern nachdrücklich zurück – unnötige Verunsicherung – Alle ausscheidenden Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen werden ersetzt

Das Bayerische Bildungs- und Wissenschaftsministerium wird zum Schulhalbjahr 2017/2018 alle ausscheidenden Lehrkräfte an den Grund- und Mittelschulen ersetzen. Damit widerspricht das Ministerium der Einschätzung der GEW und weist deren Aussagen nachdrücklich zurück. Die GEW sorgt damit unbegründeter Weise und völlig unnötig für Verunsicherung.

Eine angespannte Situation auf dem Markt von Lehrkräften für Grund- und Mittelschulen zeigt sich derzeit bundesweit und ergibt sich nicht zuletzt aus dem massiven Zustrom an jungen Zuwanderern in den Jahren 2015 und 2016 nach Bayern und Deutschland. Eine Lehrerausbildung nimmt einen Zeitraum von 6 bis 7 Jahren in Anspruch und lässt sich nicht im Handumdrehen korrigieren. Dennoch kann Bayern – anders als viele Bundesländer – alle Lehrerstellen besetzen – und zwar mit ausgebildeten Lehrkräften. Die Entscheidung, welches Studium aufgenommen wird, treffen die jungen Menschen selbst. Über die Prognose informiert das Ministerium fortlaufend und aktuell.

An den Grund- und Mittelschulen scheiden in Bayern zum Schulhalbjahr 2017/2018 rund 600 Lehrkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von rund 440 Vollzeitstellen aus, der allergrößte Teil von ihnen hat die gesetzliche Altersgrenze erreicht oder begründet den Ruhestand auf Antrag.

Das Kultusministerium hat zur Besetzung der frei werdenden Lehrerstellen vielfältige Maßnahmen der Personalgewinnung genutzt. Dazu zählen neben der Einstellung freier Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt an Grund- bzw. Mittelschule das Angebot an Realschul- und Gymnasiallehrkräfte, die in ihrer Schulart keine Beschäftigung gefunden haben, sich für die Grundschule oder Mittelschule zusätzlich zu qualifizieren. Dazu kommen Lehrkräfte, die aus der Beurlaubung in den aktiven Schuldienst zurückkehren, aber auch Pensionisten, die in einem begrenzten Umfang freiwillig Dienst tun.

Das Kultusministerium dankt den Lehrkräften, die für eine nachhaltige Sicherung des Unterrichts an den bayerischen Grund- und Mittelschulen ihre Unterrichtspflichtzeit für das zweite Halbjahr aufgestockt haben bzw. vorzeitig aus der Beurlaubung zurückgekehrt sind oder in anderer Weise für den Unterricht zur Verfügung stehen.

Den Lehrkräften, die den zweijährigen Weg der Zweitqualifizierung einschlagen, wird vom Freistaat bei Bewährung eine Übernahme in das Beamtenverhältnis zugesichert. Das Kultusministerium hat die Maßnahme der Zweitqualifizierung ab Februar 2018 finanziell noch attraktiver ausgestaltet: Lehrkräfte, die direkt aus dem Referendariat kommen, werden durch einen sog. Supervertrag von den Rentenversicherungsbeiträgen befreit – das bedeutet mehr Netto ohne Nachteile in der Altersversorgung. Alle bisherigen Teilnehmer an der Zweitqualifizierung erhalten eine tarifliche Zulage, die sie finanziell etwa gleich stellt.

Ab Februar 2018 nehmen neu rund 190 Teilnehmer an den Maßnahmen der Zweitqualifizierung für die Grund- und Mittelschulen teil. Insgesamt befinden sich derzeit über 1.300 Teilnehmer in den Maßnahmen zur Zweitqualifizierung.

Verwundert zeigt sich das Kultusministerium über die Aussage der GEW zu den mobilen Reserven. Die Aufgabe der mobilen Reserve ist es, Lehrkräfte, die z. B. durch Erkrankung ausfallen, zu vertreten. Dass diese eingesetzt sind, ist von der Aufgabenstellung selbstverständlich.

Quelle:stmbw.bayern.de

 

Von redaktion