München:

Bayern schafft weitere Abschiebungshaftplätze in der Justizvollzugsanstalt Erding / Prüfung weiterer Abschiebungshaftplätze in alternativen Unterbringungsformen läuft / Innenminister Herrmann: „Bayern wird konsequente Abschiebepraxis fortsetzen“ / Justizminister Bausback: „Justizvollzug leistet auch weiter seinen Beitrag, dass Ausländer- und Asylrecht konsequent durchgesetzt wird!“

Bayern schafft in der Justizvollzugsanstalt Erding weitere Abschiebungshaftplätze. Bayerns Innenminister Herrmann: „Wenn die zuständigen Behörden und Gerichte entschieden haben, dass jemand nicht hier bleiben darf, muss diese Entscheidung auch umgesetzt werden. Der heutige Tag zeigt: In Bayern ist der Rechtsstaat stets handlungsfähig und glaubhaft. Unsere geradlinige Abschiebepraxis ist ein Grund dafür, dass in Bayern mehr abgelehnte Asylbewerber ihren Ablehnungsbescheid akzeptieren und freiwillig ausreisen, als in anderen Bundesländern.“ Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback ergänzt: „Der bayerische Justizvollzug leistet auch weiterhin seinen Beitrag dafür, dass das geltende Ausländer- und Asylrecht konsequent durchgesetzt wird. Wir gewährleisten bestmöglich, dass Abschiebungsgefangene auch zukünftig bis zum Vollzug der Abschiebung sicher untergebracht werden.“

Da die vorhandenen Haftplätze in der Justizvollzugsanstalt Eichstätt, in der grundsätzlich die Abschiebungshaft zentral für ganz Bayern vollzogen wird, derzeit weitgehend belegt sind, hat der Justizvollzug – entsprechend der vom Ministerrat im vergangenen Herbst beschlossenen Planung – am Freitag, 26. Januar, die Aktivierung der Haftplatzreserve in der Justizvollzugsanstalt Erding in die Wege geleitet. Da sich die Zahlen der Abschiebungsgefangenen weiterhin auf hohem Niveau bewegen und die weitere Entwicklung nicht abschätzbar ist, wurde heute veranlasst, dass in der Justizvollzugsvollzugsanstalt Erding insgesamt bis zu 49 Haftplätze für Abschiebungshaft genutzt werden können, die ab Freitag, 9. Februar, zur Verfügung stehen. Bausback: „Mit den nunmehr zusätzlich zur Verfügung stehenden Haftplätzen stellt Bayern 30 % der Abschiebungshaftplätze bundesweit zur Verfügung. Das ist ein deutliches Zeichen. Zugleich ist auch klar: Diese immense Herausforderung können der Justizvollzug, der die Abschiebehaft ja nur in Amtshilfe für die Innenbehörden vollzieht, und seine hervorragenden und sehr engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht alleine stemmen. Ich danke daher meinem Kabinettkollegen Herrmann, dass er das notwendige zusätzliche Personal zur Verfügung stellt – zur Sicherheit der Bediensteten und der Abschiebungsgefangenen!“

Bausback und Herrmann abschließend: „Unser gemeinsames Ziel ist und bleibt: Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und nicht freiwillig ausreisen, müssen konsequent abgeschoben werden. Deshalb prüfen wir selbstverständlich auch intensiv, wie wir weitere Abschiebungshaftplätze in alternativen Unterbringungsformen schaffen können.“

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion