München:
Justizministerin Beate Merk warnt: „Auch in der Freinacht gelten Recht und Gesetz!“
Bayerns Justizministerin hat heute davor gewarnt,
in der so genannten „Freinacht“ vom 30. April auf den
1. Mai unter dem Deckmantel der Brauchtumspflege Straftaten
zu begehen. „Eines kann ich garantieren: Die Justiz
wird in dieser Nacht bei Straftaten ebensowenig ein
Auge zudrücken wie zu anderen Zeiten auch, und die
Ausrede ‘Das ist halt der Brauch‘ zählt nicht“,
so Merk. „Die Freinacht ist kein Freibrief – das Strafgesetzbuch
gilt immer“, so Merk.
Merk weiter:
„Wer in der Freinacht über die Stränge schlägt,
wird von den Staatsanwälten konsequent verfolgt. Bei
Sach- oder Personenschäden muss er außerdem damit
rechnen, dass Geschädigte Schadensersatzansprüche
gegen ihn geltend machen. Mehrere Täter haften als
so genannte Gesamtschuldner. Das heißt: Der Geschädigte
kann sich aussuchen, an wen er sich hält – übrigens
auch dann, wenn sich nicht mehr eindeutig ermitteln
lässt, wer im Einzelnen den Schaden angerichtet hat.“
Auch
Kinder bzw. Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren machen
sich schadensersatzpflichtig, wenn sie das Unrecht
ihres Verhaltens erkennen können. Daneben haften die
Eltern für Schäden, die ihre Kinder anderen zufügen,
wenn sie nicht nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht
nachgekommen sind. Beate Merk: „Das heißt: Erklären
Sie Ihren Kindern, welche Folgen „halb-starkes“ Verhalten
haben kann! Kleine und zu schlechten Streichen aufgelegte
Kinder müssen Sie auch beaufsichtigen!“
Quelle: stmj.bayern.de