München:
Justizministerin Beate Merk: „An die Angehörigen der Opfer denken!“
Anlässlich der aktuellen Diskussion um das Urteil
des Landgerichts Karlsruhe, in dem ehemaligen Sicherungsverwahrten
Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung
zugestanden wurde, erinnert Bayerns Justizministerin
Dr. Beate Merk an ihren Gesetzentwurf zum Schmerzensgeld
für nahe Angehörige. „Wenn jetzt nach Auffassung
eines Instanzgerichts Täter ein Schmerzensgeld erhalten
sollen, die zum Schutz der Allgemeinheit in der Sicherungsverwahrung
untergebracht worden waren, dann ist es absolut unverständlich,
weshalb nicht endlich auch die Angehörigen der Opfer
mehr in den Blick unserer Rechtsordnung genommen werden“,
so Merk.
Nahe Angehörige eines
Getöteten oder schwer Verletzten werden heute von
unserem Recht stiefmütterlich behandelt. Das unendliche
Leid naher Verwandter beim Tod eines Angehörigen wird
im Regelfall von der Rechtsordnung – anders als in
vielen anderen Staaten der Welt – nicht berücksichtigt.
Merk: „Das darf nicht so bleiben. Es kann nicht sein,
dass unser Recht mittlerweile immaterielle Schäden
wie entgangene Urlaubsfreude ersetzt, den Schmerz naher
Angehöriger hingegen achselzuckend übergeht !“
Quelle: stmj.bayern.de