Berlin:
Die Einheitlichkeit der deutschen Stromgebotszone bleibt gewahrt – Bundeskabinett billigt Änderung
der Stromnetzzugangsverordnung
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
beschlossen. Die deutsche Stromgebotszone kann auch künftig nicht einseitig durch die
Übertragungsnetzbetreiber geteilt werden.
Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Rainer Baake, hierzu: „Die deutsche
Stromgebotszone zeichnet sich durch ihre Einheitlichkeit aus, die für gleiche Bedingungen für
Netzzugang, Stromerzeugung und Strombezug im gesamten Bundesgebiet sorgt. Der beschlossene Entwurf
stellt sicher, dass über eine Änderung des Gebotszonenzuschnitts nicht einseitig durch die
Übertragungsnetzbetreiber entschieden werden kann, sondern dass eine solche Entscheidung in den
dafür vorgesehenen europäischen Prozessen erfolgt. Die Einheitlichkeit der deutschen
Stromgebotszone ist bislang ebenso wie die nationalen Pflichten der Betreiber von
Übertragungsnetzen im Hinblick auf die Wahrung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone nicht
ausdrücklich geregelt. Da es sich hier um eine Regelung handelt, die lediglich den Status Quo
festschreibt und für Rechtsklarheit sorgt, kann sie durch die derzeit geschäftsführend tätige
Bundesregierung getroffen werden. Sie sichert die Handlungsfähigkeit der nächsten Bundesregierung
und des Bundestages.“
In einer einheitlichen Stromgebotszone ist der Austausch von Energie ohne Kapazitätsvergabe
vorgeschrieben. Dies gewährleistet, dass die Grundbedingung für den Netzzugang in ganz Deutschland
einheitlich ist. Als Folge der Teilung der Stromgebotszone wären die Großhandelsstrompreise in
Deutschland nicht mehr einheitlich. Es würden also Nachteile entstehen, wenn die Einheitlichkeit
der Stromgebotszone nicht abgesichert würde.
Die nächste Bundesregierung bleibt frei darin, den Zuschnitt der deutschen Stromgebotszone neu zu
bewerten und die Prozesse auf europäischer Ebene zu begleiten.
Den Verordnungsentwurf finden Sie .
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20171122-einheitlichkeit-der-deutschen-stromgebotszone-bleibt-gewahrt.html
Quelle:bmwi.bund.de