München:
Huml dringt auf Schutz für Familien von Pflegebedürftigen vor finanzieller Überforderung – Neuer Vorstoß von Bayerns Gesundheitsministerin: Beteiligung an Pflegekosten erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml dringt darauf, dass Angehörige pflegebedürftiger Menschen besser vor einer finanziellen Überforderung geschützt werden. Huml betonte am Sonntag: „Es ist ein wichtiges Ziel, dass sich Kinder von Pflegebedürftigen erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro an den Pflegekosten beteiligen müssen. Zwar ist meine entsprechende Initiative in der laufenden Legislaturperiode im Bundesrat blockiert worden. Ich lasse aber nicht locker und werde nach der Bundestagswahl im September dieses Jahres einen neuen Vorstoß unternehmen!
Die Ministerin erläuterte: „Bei Leistungen der Grundsicherung im Alter werden bereits jetzt Kinder nur dann zu Unterhaltsleistungen herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Diese Regelung ist auch bei Pflegebedürftigkeit sinnvoll. Unter diesem Betrag sollten nach meiner Ansicht Kinder keinen Rückgriff des Sozialhilfeträgers zu befürchten haben, wenn ihre Eltern pflegebedürftig werden und die Kosten für die Hilfe nicht selbst tragen können. Denn mein Ziel ist, die Angehörigen von Pflegebedürftigen so gut wie möglich zu unterstützen.“
Huml fügte hinzu: „Die Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen stellt die Familie ohnehin vor eine Herkulesaufgabe. Mit der von mir geforderten Entlastung wollen wir sie von der Sorge befreien, durch die Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern finanziell überfordert zu werden. Gleichzeitig können wir den Eltern die Angst nehmen, bei eigener Pflegebedürftigkeit ihren Kindern auf der Tasche zu liegen.“
Die Ministerin unterstrich: „Klar ist natürlich: Die Pflegeversicherung ist kein Erbenschutzprogramm. Wenn pflegebedürftige Eltern selbst über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, um den Eigenteil der Kosten der Pflege zu tragen, sollen sie hierzu nach wie vor verpflichtet sein. Kinder, die sehr gut verdienen, sind auch an den Kosten der Hilfe zur Pflege ihrer Eltern zu beteiligen.“
Quelle:stmgp.bayern.de