München:
Justizministerin Merk zur Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe zur Entschädigung für Sicherungsverwahrte
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute
in München zu der Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe
Stellung genommen, das vier ehemaligen Sicherungsverwahrten
Schadensersatz wegen rückwirkender Verlängerung der
Sicherungsverwahrung zugesprochen hatte:
„Es
ist den Menschen und vor allem den Opfern nur schwer
vermittelbar, dass jemandem, der in Sicherungsverwahrung
untergebracht wurde, weil von ihm eine erhebliche Gefahr
für die Allgemeinheit ausging, im nachhinein dafür
eine Entschädigung zugesprochen wird“, so Merk. „Es
wird nun entscheidend darauf ankommen, ob und unter
welchen Prämissen die Entscheidung auch höchstrichterlich
bestätigt wird.“
Wichtig sei
aber vor allem eines: „Das Gericht hat ebenso wenig
wie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die
nachträgliche Sicherungsverwahrung für unzulässig
erklärt“, so Merk. „Vielmehr ging es um die Spezialfälle,
in denen nachträglich die Dauer der Sicherungsverwahrung
von 10 Jahren auf unbeschränkte Zeit verlängert wurde.
Die nachträgliche Unterbringung brauchen wir hingegen
weiterhin dringend in den Fällen, in denen erst während
der Haft erkennbar wird, dass von einem Straftäter
aufgrund einer psychischen Störung eine erhebliche
Gefahr für Leib, Leben oder sexuelle Integrität anderer
Menschen ausgeht. Diese Möglichkeit müssen wir auch
bei der anstehenden Reform der Sicherungsverwahrung
unbedingt behalten.“
Außerdem
ging es bei der Entscheidung nicht darum, ob die Betreffenden
Personen in Freiheit kommen oder nicht. „Auch Sicherungsverwahrte,
deren Sicherungsverwahrung rückwirkend verlängert
oder nachträglich angeordnet worden war, sind weiterhin
unterzubringen, wenn nach Überzeugung des Gerichts
aufgrund einer psychischen Störung von ihnen eine
hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten
ausgeht.“
Quelle: stmj.bayern.de