München:
Huml ermuntert zur Mitarbeit bei der „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ – Gesetz zur neuen Interessenvertretung für Bayerns Pflegekräfte ist zum 1. Mai in Kraft getreten
Für Bayerns Pflegekräfte hat der 1. Mai in diesem Jahr eine besondere Bedeutung. Denn an diesem Tag ist das Gesetz in Kraft getreten, mit dem die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ errichtet wird. Darauf hat Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Montag hingewiesen. Sie betonte: „Es kann nun eine kraftvolle Interessenvertretung für die Pflegekräfte aufgebaut werden. Damit soll auch die Pflege in Bayern insgesamt aufgewertet werden.“
Die Ministerin ermunterte alle Pflegekräfte zur Mitarbeit bei der neuen Vereinigung. Huml unterstrich: „Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern wird bei allen Vorhaben der Staatsregierung, die die Pflege betreffen, angehört und eingebunden. Damit ist sie ein wichtiger Ansprechpartner der Politik.“
Huml fügte hinzu: „Die Vereinigung wird zudem die Qualität in der Pflege weiterentwickeln. Dazu kann sie zum Beispiel im Bereich der Fort- und Weiterbildung tätig werden. Ferner wird sie Zuständigkeiten im Bereich der Berufsaufsicht erhalten.“
Die Ministerin erläuterte: „Wir nutzen die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer, ohne die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten. Das ist für viele Betroffene wichtig, wie eine Umfrage im Jahr 2013 gezeigt hat. Dieser ‚bayerische Weg‘ kann auch Vorbild für andere Länder in der bundesweit geführten Pflegekammer-Debatte sein.“
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern wird eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein – wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern. Bis zum Herbst 2017 wird zunächst ein Gründungsausschuss berufen, der einen ersten Vorstand wählen und die vorläufige Hauptsatzung erarbeiten wird.
Quelle:stmgp,bayern.de