München – Berlin:
Bundesrat berät bayerischen Gesetzentwurf zur Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen / Justizminister Bausback: „Länderkammer muss klares Signal setzen: Religiöse und kulturelle Prägungen dürfen kein Anlass für Strafmilderung sein!“
Der Bundesrat berät an diesem Freitag den bayerischen Gesetzentwurf zur Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass: „Die Länderkammer muss durch eine eindeutige Regelung im Strafgesetzbuch ein ganz klares Signal setzen: Religiöse und kulturelle Prägungen des Täters, die in fundamentalem Widerspruch zu unserer Rechtsordnung stehen, dürfen kein Anlass für eine Strafmilderung sein! Ich fordere daher meine Kolleginnen und Kollegen in den Ländern auf, diesem wichtigen bayerischen Vorhaben zuzustimmen und den Gesetzentwurf – wie es auch der Innenausschuss des Bundesrates empfiehlt – in den Bundestag einzubringen.“
Da sich Angeklagte zum Beispiel bei Verfahren wegen sexueller und körperlicher Gewalt gegenüber ihren Ehefrauen vor den Gerichten häufig auf ihren religiösen oder kulturellen Hintergrund beriefen, bestehe ein erhebliches praktisches Bedürfnis für einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bei der Strafzumessung – also bei der Bestimmung einer gerechten Strafe durch das Gericht. Bausback: „Es muss deshalb künftig ausdrücklich geregelt sein: Die Würdigung der Tatumstände hat auf Basis der Wertmaßstäbe der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik zu erfolgen. Es ist schlicht nicht hinnehmbar, dass wir unsere Gerichte hier weiterhin durch eine lückenhafte Gesetzeslage alleine lassen.“
Bausback abschließend: „Mein Gesetzentwurf enthält ein klares Bekenntnis zu unseren Werten und zu unserer Rechtsordnung. Und genau das brauchen wir auch und gerade im Strafrecht, denn: Machen wir die Bewertung eines strafbaren Verhaltens auch von kulturellen oder religiösen Prägungen abhängig, die unserem Grundgesetz widersprechen, büßt unsere Rechtsordnung einen wesentlichen Teil ihrer Orientierungskraft ein und stellt einen gesellschaftlichen Konsens in Frage. Das dürfen wir auf keinen Fall zulassen.“
Quelle: stmj.bayern.de