Berlin:
Ministerin Zypries geht gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität bei öffentlichen Aufträgen vor
Heute hat das Kabinett den von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries vorgelegten
„Gesetzentwurf zur Einführung eines Wettbewerbsregisters“ (PDF: 254 KB) beschlossen. Damit tragen
wir effektiv zur Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität bei.
Zypries: „Ehrliche Arbeit muss sich lohnen. Unternehmen, die bestechen, Steuern hinterziehen, den
gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen oder Terrorismus finanzieren, sollen dagegen nicht von
öffentlichen Aufträgen und damit Steuergeldern profitieren. Bislang ist es für öffentliche
Auftraggeber schwer nachzuprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu Straftaten gekommen ist. Mit dem
neuen Register geht das in Zukunft schnell und unkompliziert. Damit schließen wir die „schwarzen
Schafe“ aus und schützen so die weit überwiegende Zahl der Unternehmen, die sich an die Regeln
halten.“
Das Vergaberecht regelt den Ausschluss solcher Unternehmen bereits heute. In den bislang in einigen
Bundesländern existierenden Registern werden aber nur Rechtsverstöße eingetragen, die im jeweiligen
Land bekannt werden. Die neue zentrale Datenbank, die beim Bundeskartellamt geführt wird, erfasst
betroffene Unternehmen bundesweit. Eingetragen werden rechtskräftige Verurteilungen oder
bestandskräftige Bußgeldentscheidungen, v.a. wegen Bestechung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche
und Betrug zu Lasten öffentlicher Haushalte, Vorenthalten von Sozialabgaben und Steuerhinterziehung
sowie Verstößen gegen das Mindestlohngesetz.
Die Staatsanwaltschaften und andere Behörden werden zur elektronischen Mitteilung von Informationen
über solche Rechtsverstöße verpflichtet. Öffentliche Auftraggeber, wie z.B. Städte und Gemeinden,
Landesbehörden oder Bundesministerien, sind ab Erreichen bestimmter Wertgrenzen verpflichtet, das
Register elektronisch abzufragen. Nach drei bis fünf Jahren werden die Eintragungen wieder
gelöscht. Im Register eingetragene Unternehmen haben die Möglichkeit, eine Löschung aus dem
Register zu erreichen, wenn sie sich wieder als zuverlässig erweisen. Dazu müssen sie personelle
und organisatorische Maßnahmen treffen, die weitere Rechtsverstöße wirksam verhindern.
Den Gesetzentwurf können Sie hier (PDF: 254 KB) abrufen
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170329-zypries-gegen-korruption-und-wirtschaftskriminalitaet.html
Quelle:bmwi.bund.de