München:

Scharf: Kernkraftwerk Gundremmingen soll grüne Wiese werden
Erörterungstermin für Verfahren zum Abbau am 28. März 2017

Im Verfahren zum Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen findet ab 28. März 2017 ein Erörterungstermin in Gundremmingen statt. Nach der eingehenden Erörterung der Einwendungen und intensiver behördlicher und gutachterlicher Prüfung des Abbauantrags wird entschieden, unter welchen Voraussetzungen dem Antrag entsprochen werden kann. Am Genehmigungsverfahren ist auch das Bundesumweltministerium beteiligt. Wird die beantragte Genehmigung erteilt, kann das Kernkraftwerk zügig abgebaut werden. Das bekräftigte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf anlässlich des jetzt festgelegten Erörterungstermins. „Der anstehende Erörterungstermin ist ein wichtiges Element, um im gesamten Verfahren für Transparenz zu sorgen. In Gundremmingen soll wieder eine grüne Wiese entstehen. Der Abbau wird von den Aufsichtsbehörden genauso intensiv und sorgfältig beaufsichtigt wie der laufende Betrieb. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt steht an erster Stelle“, so Scharf. Der Ausstieg aus der Kernenergie und die Umstellung auf Erneuerbare Energien gehören zu den größten anstehenden umwelt- und energiepolitischen Aufgaben.

Der Erörterungstermin findet am 28. März 2017 ab 10 Uhr und gegebenenfalls an den Folgetagen im Auwald-Sportzentrum der Gemeinde Gundremmingen statt. Am Termin können alle Personen teilnehmen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Insgesamt haben gut 150 Personen Einwendungen erhoben. Spätestens am 31. Dezember 2017 wird Block B des Kernkraftwerks Gundremmingen seinen Leistungsbetrieb beenden. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Genehmigungsverfahren des Abbaus erfolgte bis einschließlich 23. Dezember 2016.

Die aufsichtliche Überwachung der Strahlenschutzmaßnahmen beim Abbau des Kernkraftwerks übernimmt das Kompetenzzentrum Strahlenschutz des Landesamts für Umwelt. Das Kompetenzzentrum wird die Strahlenschutzmaßnahmen mit engmaschigen Kontrollen vor Ort und im Labor begleiten. Die aus der Überwachung des Leistungsbetriebs vorhandenen und bewährten Konzepte werden auch beim Abbau eingesetzt. Ein Schwerpunkt liegt in der Überwachung des Freigabeverfahrens: Alle Anlagenteile, die abgebaut werden, müssen entweder freigemessen und freigegeben oder sicher entsorgt werden.

Weitere Informationen zum Rückbau und zum Erörterungstermin unter http://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/index.htm

Quelle: stmuv.bayern.de

Von redaktion