Berlin:
Schmidt: Neue Fördermaßnahmen zur Stärkung der Grundversorgung auf dem Land
PLANAK beschließt den Rahmenplan 2017
Anlässlich der heutigen Sitzung des Planungsausschusses (PLANAK) der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) erklärt dessen Vorsitzender, Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt:
„Mein Ziel ist der Erhalt vitaler und attraktiver ländlicher Regionen. Auf dem Weg zu einer umfassenden Förderung der ländlichen Räume sind wir heute ein weiteres Stück vorangekommen. Über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz können wir jetzt auch Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Einrichtungen für lokale Basisdienstleitungen, die Umnutzung dörflicher Bausubstanz, Mehrfunktionshäuser sowie Investitionen in den Naturschutz fördern. Damit sind bereits kurz nach Inkrafttreten des GAK-Änderungsgesetzes die erweiterten Fördermöglichkeiten für die Grundversorgung in ländlichen Regionen auf Bundesebene umgesetzt. Jetzt sind die Länder gefragt, die Grundversorgung und die Daseinsvorsorge für die Menschen in den ländlichen Regionen mit den neuen Maßnahmen zügig und wirksam zu verbessern. Dabei können auch EU-Mittel in die Finanzierung einbezogen werden.“
Hintergrund:
Der Bund stellt im kommenden Jahr 765 Millionen Euro für die GAK bereit. Davon sind 40 Millionen Euro für „neue“ Maßnahmen vorgesehen. Das sind Maßnahmen, die nach der Änderung des GAK-Gesetzes im Oktober 2016 zwecks Erweiterung des Förderspektrums zugunsten der Entwicklung ländlicher Räume nun von der GAK gefördert werden können. Die neuen Maßnahmen sind: „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ (beide schon durch PLANAK-Umlaufbeschluss zur nachträglichen Ergänzung des Rahmenplans 2016 seit November 2016 förderfähig) und „Umnutzung dörflicher Bausubstanz“ sowie „Nichtproduktiver investiver Naturschutz“ (Förderung von Investitionen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung etwa von Feuchtbiotopen, Hecken, Feldgehölzen, Biotopverbund)
Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Zur Sicherung der Grundversorgung in ländlichen Regionen können Investitionen in Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sowie der Erwerb solcher Betriebsstätten gefördert werden. Damit soll ein vor Ort erreichbares Angebot an Gütern oder Dienstleistungen des lokalen bis regionalen Bedarfs aufrechterhalten oder gestärkt werden. Unterstützt werden auch mobile sowie kombinierte Angebote eines Anbieters, auch in Mehrfunktionshäusern. Ziel ist es, die Nahversorgung und damit die Lebensqualität der Menschen in ländlichen Orten zu verbessern.
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Mit der Förderung von Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen wird das Ziel verfolgt, Einrichtungen zu schaffen, in denen die für die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung notwendigen Güter und Dienstleistungen angeboten werden können. In diesem Rahmen können der Kauf, die Errichtung und der Umbau von Gebäuden, der dazu erforderliche Grundstückserwerb und der Innenausbau gefördert werden.
Quelle:bmel.bund.de