Berlin:
Öffentliche Finanzen
Bund und Länder finanzieren Braunkohlesanierung in Ostdeutschland mit 1,23 Mrd. Euro
Verhandlungen zur Zusammenarbeit 2018 bis 2022 erfolgreich abgeschlossen
- Nummer 23
Der Bund und die Braunkohleländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen auf die Fortführung der Finanzierung der Braunkohlesanierung für die Jahre 2018 bis 2022 geeinigt. Der Entwurf für das sechste Verwaltungsabkommen sieht vor, dass Bund und Länder die Braunkohlesanierung mit insgesamt 1,23 Mrd. Euro finanzieren. Davon entfallen 851 Mio. Euro auf den Bund.
Damit kann die Erfolgsgeschichte Braunkohlesanierung fortgeschrieben werden. Mit den Mitteln sollen nicht nur die ökologischen und bergbaulichen Altlasten des DDR-Braunkohleabbaus beseitigt, sondern auch eine erfolgreiche Regionalentwicklung gefördert und Arbeitsplätze gesichert werden. In den vergangenen 25 Jahren wurde hier schon viel erreicht. Zu der gemeinsamen Fortführung dieser Aufgaben bekennen sich Bund und Länder ausdrücklich. Das sechste Verwaltungsabkommen sichert die hierfür erforderliche Kontinuität bei der Umsetzung der Aufgaben für die Jahre 2018 bis 2022.
Der finanzielle Gesamtrahmen, der unter Beteiligung der Länder abzusichern ist, beträgt 1,23 Mrd. Euro und entspricht damit dem des aktuell laufenden fünften Verwaltungsabkommens. Von der Gesamtsumme sind 910 Mio. Euro zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen der LMBV (Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH) sowie 320 Mio. Euro für weitere Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers vorgesehen.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Jens Spahn, erklärt dazu:
„Ich freue mich, dass mit der erzielten Einigung die Grundlage für die weitere erfolgreiche Fortführung der Braunkohlesanierung geschaffen werden konnte. Von Bundesseite ist die erforderliche Vorsorge in den Bundeshaushalt 2017 bereits eingebracht worden. Es ist für den Bund von besonderer Bedeutung, dass das neue Verwaltungsabkommen erstmals eine zukunftsweisende Ergänzung erhält. Es enthält die Grundregelungen für ein Verfahren, in dem – den Fortschritten der Sanierung entsprechend – eine zügige, abschließende Übertragung von einzelnen Projekten der LMBV auf vom Bund unabhängige Trägerstrukturen im Bereich der Länder konkretisiert wird.“
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erklärt dazu:
„Wir lassen die Länder bei der Bewältigung der Folgen des Braunkohleabbaus nicht allein. Mit der Sanierung investieren wir auch in eine erfolgreiche Strukturentwicklung in den betroffenen Regionen. Die Einigung auf die künftige Zusammenarbeit gibt den Beschäftigten der LMBV Perspektive und Sicherheit. Sie ist aber auch eine gute Nachricht für den Boden- und Gewässerschutz in der Lausitz, in Mitteldeutschland und Thüringen.“
Durch die erfolgreiche Sanierungstätigkeit der LMBV können nun weitere Flächen aufgewertet und als Naturschutzflächen gewidmet werden. Aus Umweltsicht ist dies ein Gewinn für die ehemaligen Braunkohlegebiete in der Lausitz, in Mitteldeutschland und in Thüringen.
Die Einigung muss noch von den betroffenen Landeskabinetten gebilligt werden. Im Frühjahr 2017 soll sie dann vom Bundesfinanzminister, der Bundesumweltministerin und den LandesministerInnen unterzeichnet werden.
Quelle:bundesfinanzministerium.de