München:

München, 20. Oktober 2016
Huml fordert Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – Bayerns Gesundheitsministerin kündigt nach EuGH-Urteil Bundesratsinitiative an: „Keine Rosinenpickerei zu Lasten der Apotheken vor Ort!“

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml fordert ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Huml betonte am Donnerstag in München: „Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Preisbindung rüttelt an den Grundfesten der Arzneimittelversorgung. Es ist wichtig, rasch Konsequenzen daraus zu ziehen. Wir brauchen die Apotheken vor Ort auch künftig für den Erhalt einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung. Deshalb wird Bayern eine Bundesratsinitiative zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln starten.“

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Der EuGH hatte die deutsche Regelung für nichtig erklärt, wonach die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für ausländische Versandapotheken gilt. Huml erläuterte: „Es ist nun zu befürchten, dass die Versandapotheken vor allem die Versorgung mit hochpreisigen Arzneimitteln und von Chronikern an sich ziehen wollen. Dann würden viele Apotheken in Stadtrandlagen und wenig frequentierten ländlichen Gegenden ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren und müssten schließen. Es darf keine Rosinenpickerei zu Lasten der Apotheken vor Ort und damit der ortsnahen Versorgung der Patientinnen und Patienten geben!“

Die Ministerin fügte hinzu: „Das individuelle Beratungsgespräch von Angesicht zu Angesicht, eine Rundum-Versorgung im Notfall und eine individuelle Arzneimittelherstellung sind Wesensmerkmale der Apotheken vor Ort. Das kann weder das Callcenter einer Internetapotheke noch ein Abgabeautomat leisten.“

Huml kündigte zugleich ein restriktives Vorgehen gegen bayerische Versandapotheken an. Die Ministerin unterstrich: „Wenn inländische Versandapotheken gegen die Preisbindung verstoßen, werden wir das nicht hinnehmen. Es gilt weiterhin Recht und Gesetz  und damit die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland.“

Quelle:stmgp.bayern.de

Von redaktion