München:
Huml begrüßt Sprachprüfung für ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte – Bayerns Gesundheitsministerin Huml und BLZK-Präsident Berger: Patientenschutz hat oberste Priorität – Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für die zahnärztliche Behandlung unerlässlich
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml begrüßt die Bereitschaft der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) zu Sprachprüfungen für ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte, die im Freistaat tätig werden wollen. Huml betonte am Sonntag in München: „Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind für die Kommunikation eines Zahnarztes mit den Patienten und Berufskollegen unerlässlich. Auch der Präsident der Landeszahnärztekammer, Christian Berger, unterstrich: „Ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Bayern ihren Beruf ausüben wollen, müssen die deutsche Sprache beherrschen.“
Die neue Verwaltungsvereinbarung zur Sprachprüfung verpflichtet die Berufsvertretung der bayerischen Zahnärzte zur Abnahme eines Sprachtests im Rahmen eines Zulassungsverfahrens zum zahnärztlichen Beruf, wenn ausreichende Deutschkenntnisse nicht anderweitig nachgewiesen wurden. Die BLZK überträgt die Organisation und Durchführung des Sprachtests ihrer Europäischen Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung (eazf GmbH). Huml bekräftigte: „Damit leistet die Bayerische Landeszahnärztekammer einen wichtigen Beitrag zu mehr Patientensicherheit.“
Mit der Verwaltungsvereinbarung wird das von der 87. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschlossene Eckpunktepapier zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse umgesetzt. Die GMK hatte seinerzeit festgestellt, dass die von Sprachinstituten angebotenen allgemeinsprachlichen Zertifikate oftmals für die Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse nicht geeignet sind. Deshalb sieht das Eckpunktepapier einen einstündigen Fachsprachentest für die Heilberufe vor. Er besteht aus einem simulierten Gespräch mit einem Patienten, dem Anfertigen eines in der Berufsausübung üblichen Schriftstücks (z. B. Arztbrief) und einem Gespräch mit einem Angehörigen derselben Berufsgruppe.
Die Verwaltungsvereinbarung wird am 1. November 2016 in Kraft treten. BLZK und eazf sind damit Vorreiter in Bayern bei der Umsetzung des Eckpunktepapiers. Kammerpräsident Berger erklärte dazu: „Es macht Sinn, der BLZK diese wichtige Aufgabe im Rahmen des Approbationsverfahrens zu übertragen, da hier die gebündelte zahnmedizinisch-fachliche Kompetenz zur Verfügung steht.“
Die anderen Heilberufekammern werden demnächst folgen. Die Bayerische Landesapothekerkammer hat bereits ihre Bereitschaft signalisiert, die Sprachprüfungen bei ausländischen Apothekerinnen und Apothekern auf der Grundlage eines von der Bundesapothekerkammer entwickelten Sprachtests vorzunehmen.
Für die mit Abstand größte Berufsgruppe der Ärzte hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege der Ludwig-Maximilians-Universität München einen Forschungsauftrag zur Entwicklung eines Sprachtests für ausländische Mediziner erteilt. Die Sprachtests sollen ab 2017 unter Federführung der Bayerischen Landesärztekammer durchgeführt werden.
Quelle:stmgp.bayern.de